13. November
2007
Pflichtaufgabe Frauenhaus-Finanzierung
Renate
Gradistanac warb im Bundestag für eine Absicherung des Calwer
Frauenhauses
70 Frauen und 50
Kinder suchen jährlich Schutz im Frauenhaus im Kreis Calw,
seit Gründung des Frauenhauses vor 15 Jahren haben 1000 Frauen
und 1600 Kinder hier Zuflucht gefunden. In den 41
Frauenhäusern in Baden-Württemberg sind es jährlich
rund 6.000 Frauen, in den bundesweit 400 Einrichtungen mehr als
40.000. Renate Gradistanac hat in einer Rede im Bundestag die
finanzielle Absicherung der Frauenhäuser gefordert.
„Ich bin
der Meinung, dass die Finanzierung der Frauenhäuser zur
Pflichtaufgabe für Länder und Kommunen werden
muss“, sagte die stellvertretende frauenpolitische Sprecherin
der SPD-Fraktion und selbst einst Gründerin und Vorsitzende
des Frauenhauses im Kreis Calw. Baden-Württemberg kürze
die Zuschüsse seit Jahren kontinuierlich, obendrein litten die
Häuser unter der zunehmenden pauschalisierten Finanzierung
nach Tagessätzen. Gradistanac: „Frauenhäuser
verlieren die Planungssicherheit und haben kein Geld mehr für
Prävention und Nachsorge.“
Um die
uneinheitliche Struktur und die daraus resultierenden Nachteile
für einzelne Häuser zu überwinden, fordert Renate
Gradistanac eine bundeseinheitliche Regelung durch beispielsweise
eine Vereinbarung zwischen den Bundesländern. Obschon
mittlerweile der prügelnde Ehemann oder Partner per
Platzverweis der eigenen Wohnung verwiesen werden kann, sei der
Bedarf an Frauenhausplätzen unvermindert hoch. „Ein
Frauenhaus ist eine zentrale Anlaufstelle für von Gewalt
betroffene Frauen und deren Kinder. Solange es Gewalt gegen Frauen
gibt, werden wir Frauenhäuser brauchen“, so Gradistanac
in ihrer Rede.
Seit 2005 ist
ein wichtiger Punkt geregelt: Wenn Frauen, etwa aus dem Kreis
Freudenstadt, im Calwer Frauenhaus aufgenommen werden, muss das
Landratsamt Freudenstadt (bzw. die Herkunftskommune) die Kosten
übernehmen. „Wir haben ein unwürdiges Hin und her
beendet“, sagte Renate Gradistanac und forderte eine rasche
Umsetzung des im Oktober in den Bundestag eingebrachten zweiten
Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen.
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