Sicherheit
ja - Privatsphäre aber auch
Renate
Gradistanac verweigert „BKA-Gesetz“ die
Zustimmung
Kreis
Freudenstadt/ Kreis Calw. Gestern Abend wurde im Deutschen
Bundestag mit den meisten Stimmen der Großen Koalition das
„Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen
Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ verabschiedet. Die
SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac allerdings lehnte in
namentlicher Abstimmung den Regierungsentwurf ab: „Der Teufel
liegt bekanntlich im Detail. Zu viele Details waren für mich
aber ungeklärt.“
Vor allem drei
Regelungen des Gesetzes waren für die SPD-Abgeordnete absolut
nicht zustimmungswürdig: Neben den direkt Beteiligten
können zukünftig auch sogenannte
„Kontaktpersonen“ in geheimdienstliche Ermittlungen
verwickelt werden. Für die Schwarzwälderin ist aber genau
dieser Begriff im Gesetz zu ungenau definiert. Darüber hinaus
störte sie sich besonders an dem als
„Online-Durchsuchung“ bekannten Ausspähen von
Computern. Gradistanac: „Terrorismusbekämpfung ist
wichtig und gut. Der Schutz der Privatsphäre Unbeteiligter
aber ein nicht weniger wichtiges Gut in der Demokratie. Wer was auf
seinem Rechner hat, geht in 99,9 Prozent der Fälle weder einen
Geheimdienst, die Polizei noch die Justiz etwas an.“ Die
Politikerin verwies dabei auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das solche Methoden nur in sehr engen
Grenzen für verfassungsrechtlich zulässig
hält.
Ein weiteres
Problem des Gesetzes sah Renate Gradistanac in der weiteren
Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts, also den
Möglichkeiten für beispielsweise Ärztinnen,
Journalisten, Therapeutinnen und Anwälte über ihre
Kenntnisse und Personen zu schweigen. Die Einschränkung sei
kein gutes Mittel in der Demokratie, um an Informationen zu
gelangen: „Es muss immer auch Vertrauenspersonen geben
können. Ich vertraue aber nur jemandem, von dessen
Verschwiegenheit ich überzeugt sein kann.“
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