Keine
Ausländer zweiter Klasse
Renate
Gradistanac lehnt Umsetzung der EU-Richtlinien zum Aufenhalts- und
Asylrecht ab
Renate
Gradistanac hat gestern im Bundestag in namentlicher Abstimmung die
Umsetzung von EU-Richtlinien zum Aufenthalts- und Asylrecht
abgelehnt. In einer persönlichen Erklärung, die sie
gemeinsam mit anderen SPD-Abgeordneten unterzeichnete, hegt die
SPD-Bundestagsabgeordnete „ernste Zweifel an der
Verfassungskonformität“ des Gesetzentwurfs.
Abgesehen von
„wenigen positiven Elementen“ bei der Duldung von
Ausländern sprächen „gewichtige fachpolitische
Gründe“ gegen das Gesetz. Gradistanac plädiert
für mehr Anreize bei der Einbürgerung. So genannte
„Kettenduldungen“ gehörten abgeschafft, der
Flüchtlingsschutz und der Schutz der Opfer von Menschenhandel
und Zwangsheirat müssten verbessert werden.
„Diese
Ziele werden nicht erreicht. Schlimmer noch: Das Gesetz ist ein
Rückfall hinter das Zuwanderungsgesetz.“ In dem
Gesetzentwurf erscheine Zuwanderung nicht mehr als etwas Positives.
Deutschland werde wieder zu einem Land, das die Einwanderer nicht
willkommen heiße, sondern Zuwanderung und Integration
zunehmend mit Repression verbinde.
Gradistanac:
„Besonders negativ beurteile ich die grundsätzliche
Abkehr vom Grundsatz der Förderung von Integration. So wird
der explizite Hinweis, dass Integration auch gefördert werden
muss, aus dem Gesetz gestrichen.“ Auch die Einbürgerung
werde erschwert. Einbürgerung sei jedoch Voraussetzung
für und ein Meilenstein im Integrationsprozess - und nicht
deren Endpunkt.
Eine
„nicht hinzunehmende Diskriminierung“, von der vor
allem Menschen mit geringerem sozialen Status und Bildungsniveau
betroffen seien, sei künftig beim Ehegattennachzug zu
befürchten. Nachziehende Ehepartner müssten nachweisen,
dass sie sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache
verständigen können. Keine Sprachkenntnisse indes
benötige, wer „geringen Integrationsbedarf“ habe
oder aufgrund seiner Staatsangehörigkeit für längere
Aufenthalte visumfrei einreisen dürfe, wie Japaner oder
US-Amerikaner. „Ausländische Ehegatten werden damit in
zwei Klassen unterteilt. Aufgrund dieser eindeutigen
Diskriminierung hege ich ernste Zweifel an der
Verfassungskonformität des Gesetzesvorhabens“, schreibt
Gradistanac und verweist auf mehrere vom Innenausschuss
gehörte Gutachter, die sich in diesem Sinne
geäußert hätten.
Auch
frauenpolitisch sei die Regelung zum Ehegattennachzug nicht
hinzunehmen. „Sie wird keine Zwangsheiraten verhindern.
Wirklich effektive Maßnahmen zum Schutz der Opfer von
Zwangsheirat und Menschenhandel enthält das Gesetz
nicht.“ Zum Schutz der betroffenen Frauen wären
Erleichterungen beim Aufenthalt, mehr Beratungsangebote und die
Verlängerung des Rückkehrrechts für Frauen und
Männern, die durch Zwangsheirat ins Ausland verbracht wurden,
dringend notwendig.
Renate
Gradistanac' Fazit: „Es geht darum, für Migrantinnen und
Migranten in unserem Land Chancengleichheit herzustellen und ihnen
das Gefühl zu vermitteln: Ihr seid willkommen. Diesen
positiven Geist aber, den wir so dringend für die Zukunft
unseres Landes benötigen, kann ich in dem vorliegenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht wiedererkennen und stimme
daher mit ‚Nein'.“
Der
vollständige Text der persönlichen Erklärung ist auf
Renate Gradistanac Homepage nachzulesen:
www.bundestag.de/~renate.gradistanac
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