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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Keine Ausländer zweiter Klasse

Renate Gradistanac lehnt Umsetzung der EU-Richtlinien zum Aufenhalts- und Asylrecht ab

Renate Gradistanac hat gestern im Bundestag in namentlicher Abstimmung die Umsetzung von EU-Richtlinien zum Aufenthalts- und Asylrecht abgelehnt. In einer persönlichen Erklärung, die sie gemeinsam mit anderen SPD-Abgeordneten unterzeichnete, hegt die SPD-Bundestagsabgeordnete „ernste Zweifel an der Verfassungskonformität“ des Gesetzentwurfs.

Abgesehen von „wenigen positiven Elementen“ bei der Duldung von Ausländern sprächen „gewichtige fachpolitische Gründe“ gegen das Gesetz. Gradistanac plädiert für mehr Anreize bei der Einbürgerung. So genannte „Kettenduldungen“ gehörten abgeschafft, der Flüchtlingsschutz und der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsheirat müssten verbessert werden.

„Diese Ziele werden nicht erreicht. Schlimmer noch: Das Gesetz ist ein Rückfall hinter das Zuwanderungsgesetz.“ In dem Gesetzentwurf erscheine Zuwanderung nicht mehr als etwas Positives. Deutschland werde wieder zu einem Land, das die Einwanderer nicht willkommen heiße, sondern Zuwanderung und Integration zunehmend mit Repression verbinde.

Gradistanac: „Besonders negativ beurteile ich die grundsätzliche Abkehr vom Grundsatz der Förderung von Integration. So wird der explizite Hinweis, dass Integration auch gefördert werden muss, aus dem Gesetz gestrichen.“ Auch die Einbürgerung werde erschwert. Einbürgerung sei jedoch Voraussetzung für und ein Meilenstein im Integrationsprozess - und nicht deren Endpunkt.

Eine „nicht hinzunehmende Diskriminierung“, von der vor allem Menschen mit geringerem sozialen Status und Bildungsniveau betroffen seien, sei künftig beim Ehegattennachzug zu befürchten. Nachziehende Ehepartner müssten nachweisen, dass sie sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Keine Sprachkenntnisse indes benötige, wer „geringen Integrationsbedarf“ habe oder aufgrund seiner Staatsangehörigkeit für längere Aufenthalte visumfrei einreisen dürfe, wie Japaner oder US-Amerikaner. „Ausländische Ehegatten werden damit in zwei Klassen unterteilt. Aufgrund dieser eindeutigen Diskriminierung hege ich ernste Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzesvorhabens“, schreibt Gradistanac und verweist auf mehrere vom Innenausschuss gehörte Gutachter, die sich in diesem Sinne geäußert hätten.

Auch frauenpolitisch sei die Regelung zum Ehegattennachzug nicht hinzunehmen. „Sie wird keine Zwangsheiraten verhindern. Wirklich effektive Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Zwangsheirat und Menschenhandel enthält das Gesetz nicht.“ Zum Schutz der betroffenen Frauen wären Erleichterungen beim Aufenthalt, mehr Beratungsangebote und die Verlängerung des Rückkehrrechts für Frauen und Männern, die durch Zwangsheirat ins Ausland verbracht wurden, dringend notwendig.

Renate Gradistanac' Fazit: „Es geht darum, für Migrantinnen und Migranten in unserem Land Chancengleichheit herzustellen und ihnen das Gefühl zu vermitteln: Ihr seid willkommen. Diesen positiven Geist aber, den wir so dringend für die Zukunft unseres Landes benötigen, kann ich in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht wiedererkennen und stimme daher mit ‚Nein'.“

Der vollständige Text der persönlichen Erklärung ist auf Renate Gradistanac Homepage nachzulesen: www.bundestag.de/~renate.gradistanac