14. November
2008
Frauenhaus-Finanzierung: Auftrag an das
Land
Renate
Gradistanac: Erfolg nach 30 Jahren - die erste öffentliche
Anhörung im Bundestag
Nordschwarzwald.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac sieht sich nach
einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag in
bestätigt: Damit das Frauenhaus im Kreis Calw
hilfsbedürftigen Frauen wirklich helfen kann, muss die
Finanzierung neu geregelt werden.
„Wir
brauchen bundesweit einheitliche Standards und eine
Pauschalfinanzierung für die Frauenhäuser“,
resümiert Renate Gradistanac. Die Länder sollten dem
Beispiel Schleswig-Holsteins folgen und „tragfähige und
verlässliche Strukturen zur dauerhaften Finanzierung“
schaffen - und damit Planungssicherheit für jedes einzelne
Frauenhaus.
Stattdessen,
so die Abgeordnete, werde in Calw in Tagessätzen abgerechnet.
„Eine solche individuelle Leistungsabrechung deckt jedoch nur
einen Teil der Kosten. Beratung etwa ist nicht im Preis enthalten -
die Einrichtung macht entweder Minus oder muss hilfsbedürftige
Frauen ablehnen.“ Weil zu viele Bundesländer diese
Finanzierung anwenden, sei die bundesweite Funktionsfähigkeit
der Frauenhäuser nicht sichergestellt.
In
Schleswig-Holstein habe 1996 die damalige SPD-Regierung die
Einzelfallabrechnung nach dem Sozialhilferecht abgeschafft.
Gradistanac: „Seither erhält dort der Träger eines
Frauenhauses Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben
entsprechend der Plätze in der Einrichtung, außerdem
eine Kostenpauschale zur Deckung der Betriebskosten.
Seit über
20 Jahre macht Renate Gradistanac Politik, seit über 30 Jahren
existieren in Deutschland autonome Frauenhäuser. Aber immer
noch gibt es in der Frauenpolitik etwas zu feiern: Die erste
öffentliche Anhörung zur Lage der Frauenhäuser in
Deutschland am Mittwoch dieser Woche im Deutschen Bundestag war
eine Premiere.
„Die
Vorarbeit hat lange gedauert, aber nun bin ich stolz, dass wir das
geschafft haben“, sagte Renate Gradistanac, stellvertretende
frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.
Der Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatten die
Anhörung organisiert; unter den neun Sachverständigen
waren Claudia Siegl (Koordinierungsstelle der Autonomen
Frauenhäuser in Baden-Württemberg), Viktoria Nawrath
(Frauenhauskoordinierung e.V.), Marion Steffens (Zentrale
Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser) und Regina Selker
(Ministerium für Bildung und Frauen des Landes
Schleswig-Holstein).
Ferner
saßen Juristinnen und Juristen sowie je eine Vertreterin des
Vereins für öffentliche und private Fürsorge und der
Bundesagentur für Arbeit mit auf dem Podium.
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