Geschlechtergerechtigkeit im Mittelpunkt
Renate
Gradistanac: gute Ausbildung junger Frauen als Ziel
Mit Verwunderung
reagierte die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac auf
einen Artikel zum internationalen Frauentag im
„Schwarzwälder Boten“. Wurde die Horber
Anwältin Rosetta Venturino-Weschenmoser doch mit der Aussage
zitiert, dass wir „großzügig
Rückschritte“ machten. Rückschritte dahingehend,
dass die Frauen beim Elterngeld, beim Unterhaltsrecht und bei der
Rente benachteiligt würden, die aufgrund ihrer schlechten
Ausbildung zu Hause blieben.
„Entscheidet sich eine Frau aufgrund einer schlechten
beruflichen Perspektive dafür zu Hause zu bleiben, dann hat
sie keine echte Wahlfreiheit. Ziel einer modernen Gleichstellungs-
und Familienpolitik muss es sein, die Ausbildungschancen junger
Frauen so zu verbessern, dass sie eine selbstbestimmte Entscheidung
treffen können“, so Renate Gradistanac. „Die
überwiegende Mehrheit junger Menschen möchte heute
beides: Beruf und Familie.“
Das Elterngeld
ist eine Einkommensersatzleistung. Es wird dem Wunsch junger Paare
nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht.
Dadurch leistet es einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von
Frauen und Männern und modernisiert die Familienpolitik. Das
geplante Unterhaltsrecht setzt das Wohl der Kinder an die erste
Stelle. Sie sind bei einer Trennung besonders
schutzbedürftig.
Schlichtweg
falsch ist aber die Aussage, dass Ausbildungs- und Erziehungszeiten
nicht mehr auf die Rente angerechnet werden. Durch das
Altersvermögensergänzungsgesetz wurde die
Höchstdauer der Anerkennung einer Ausbildung, die nach dem 17.
Lebensjahr liegt, von drei Jahre auf acht Jahre heraufgesetzt.
Allerdings werden nur die ersten drei Jahre dieser Ausbildungszeit
mit eigenständigen Entgeltpunkten bewertet.
Familienarbeit
wird in Form von Kindererziehung rentenrechtlich
berücksichtigt. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist
unter Rot-Grün von einem auf drei Jahre ausgedehnt worden.
Dies gilt für Geburten ab 1992. Diese Zeiten wirken
rentenbegründend und rentensteigernd wie Pflichtbeitragszeiten
aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Sie werden mit 100 Prozent
des Durchschnittsentgelts bewertet. Die Beiträge zahlt der
Bund.
Nach diesen
drei Jahren schließt sich in der Rentenversicherung die so
genannte „Kinderberücksichtigungszeit“ an. Dies
ist die Zeit bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes. Diese Zeit
erleichtert vor allem den Zugang zu einer Rente; beispielsweise
bleibt während dieser Berücksichtigungszeit der
Invaliditätsschutz erhalten.
Darüber
hinaus werden in diesem Zeitraum niedrige Arbeitsentgelte
„hochgewertet“ beziehunsweise. Erziehungspersonen mit
mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren erhalten für jedes
Jahr der Mehrfacherziehung in der Kinderberücksichtigungszeit
eine Gutschrift von Entgeltpunkten für die Rentenberechnung.
Die Leistungen für Kindererziehende sind so konstruiert, dass
sie vor allem Nachteile ausgleichen, die durch Kindererziehung in
der Alterssicherung entstehen.
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