17. Juni
2005
Eine Frage
der Würde
Antidiskriminierungsgesetz beschlossen / Gradistanac sprach
im Bundestag
„Aus gutem
Grund sind Behinderte und alte Menschen in unserem Gesetz mit
dabei. Die Interessenverbände im Kreis Calw und im Kreis
Freudenstadt begrüßen dies ausdrücklich.“
Renate Gradistanac (SPD) sprach gestern im Bundestag
abschließend zum Antidiskriminierungsgesetz.
Warum soll
Blinden Blutspenden verboten sein? Ist es nicht unwürdig, wenn
eine Fluggesellschaft von einem Behinderten verlangt, er müsse
belegen, dass von ihm keine Geruchsbelästigung ausgeht? Darum
geht es im Kern beim Antidiskriminierungsgesetz (ADG).
Der Deutsche
Bundestag hat am gestrigen Freitag in zweiter und dritter Lesung
das ADG beschlossen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete,
maßgeblich mit der Architektur des ADG betraut, konzentrierte
sich in ihrer Rede auf Menschen mit Behinderungen und Ältere -
diesem Personenkreis will die Opposition den gesetzlichen Schutz
versagen.
Die SPD setze
auf Teilhabe und Selbstbestimmung statt Fürsorge. Gradistanac:
„Das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz soll gelebte
gesellschaftliche Wirklichkeit werden. Wir wollen die
Antidiskriminierungskultur in Deutschland
stärken.“
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