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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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19. Dezember 2008

Schutz vor Piraten

Renate Gradistanac ist für Anti-Piraterie-Mission und begründet dies in einer persönlichen Erklärung

Die SPD-Tourismuspolitikerin Renate Gradistanac hat am gestrigen Freitag im Bundestag für den Bundeswehr-Einsatz gegen Piraten gestimmt und die Reedereien aufgefordert, Reiserouten zu ändern.

„Kreuzfahrtschiffe sollten die betreffenden Regionen meiden, so lange das Risiko eines Piratenangriffs besteht. Die Reedereien haben die Verantwortung für die Sicherheit von Passagieren und Besatzung - es ist dringend notwendig, die Reiserouten von Kreuzfahrtschiffen zu ändern“, schreibt Renate Gradistanac in einer Pressemitteilung.

Zu den besonders gefährdeten Gebieten zählen derzeit die Küsten vor Indonesien, Indien, Bangladesch, Brasilien und Peru. Vor der Küste Somalias, im Golf von Aden, kam es zu den meisten Übergriffen. Da das Seegebiet den Indischen Ozean mit dem Roten Meer verbindet, ist es Teil einer der weltweit bedeutendsten Seefahrts- und Kreuzfahrtrouten.

Die stellvertretende tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion hat im Bundestag der Anti-Piraterie-Mission ATALANTA in namentlicher Abstimmung zugestimmt. Mit weiteren Abgeordneten der SPD-Fraktion unterzeichnete sie eine persönliche Erklärung.

Die persönliche Erklärung im Wortlaut:

„Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung deutscher Streitkräfte an der ESVP Mission zur Piraterie-Bekämpfung vor der somalischen Küste stimme ich zu, da ich die Mission für einen wichtigen Beitrag zur Befriedigung der in den vergangenen Monaten eskalierten Situation vor der somalischen Küste halte. Von diesen Angriffen waren auch Lieferungen des Welternährungsprogramms für Somalia betroffen.

Eine internationale Mission ist dabei notwendig, da in Somalia seit 1991 de facto keine Staatsgewalt mehr besteht, welche die Bekämpfung der Piraterie übernehmen könnte. Grundlage des Einsatzes ist die Resolution 18/47 (2008) der Vereinten Nationen, die sich auf die sich im Sinne einer völkerrechtlichen Befugnisnorm auf Art. 105 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, stützt. Durch die Einbettung des Einsatzes in die EVSP Mission und damit in ein System kollektiver Sicherheit sind die verfassungsrechtlichen Bedenken, hinsichtlich der Bekämpfung von Piraten durch die Bundeswehr, für mich hinreichend ausgeräumt.

Wichtig ist, dass der Schwerpunkt der Mission auf der Prävention also der Schaffung von sicheren Durchfahrtskanälen im Golf von Aden und dem Eskortieren von Schiffen, und somit in der Vermeidung von Piratenangriffen liegt. Ein Einsatz von Streitkräften auf dem Land in Somalia, auch im Rahmen einer evt. Nacheile, sind strikt abzulehnen. Dies würde die Mission in bewaffnete Konflikte in Somalia hineinziehen und von ihrem eigentlichen Ziel, nämlich der Sicherung der Seeschifffahrt, weit entfernen.

Allerdings kann die EU ATALANTA-Mission nur eine abschreckende Wirkung zeigen und bleibt damit punktuelle Folgenbekämpfung. Die Ursachen der Piraterie bleiben allerdings unberührt. Die Zahl der Piraterieangriffe vor Somalia ist seit dem Zerfall der somalischen Staatlichkeit kontinuierlich angestiegen. Durch den Zerfall der Staatlichkeit und den Bürgerkrieg in Somalia, ist der Mehrheit der Bevölkerung die wirtschaftliche Lebensgrundlage entzogen worden. Der Zerfall des somalischen Staates ist also als direkte Ursache für die Ausbreitung der Piraterie vor Somalia - und die Piraten sind ein Element der um sich greifenden gesellschaftlichen Selbstorganisation.

Außerdem raubfischten vor Somalia nach Schätzungen der Welternährungsorganisation etwa 700 Fischfangfabrikschiffe ohne Lizenz und nehmen Somalia eine ihrer wichtigen Existenzgrundlagen. Schätzungen der Welternährungsorganisation zufolge plünderten internationale Schwarzfischer vor Somalia bis zu ihrer teilweisen Vertreibung durch die Piraten jährlich Fisch und Krustentiere im Wert von etwa 94 Millionen Dollar. Die Verdrängung der Subsistenzfischer aus ihren Fanggründen und das gleichzeitige Fehlen staatlicher Strukturen waren Auslöser einer Spirale, die heute Piraterie zu einem lukrativen Geschäft krimineller Netzwerke macht.

Außerdem weist die VN-Umweltorganisation darauf hin, dass radioaktive Abfälle, Schwermetalle und Chemikalien aus Industrieländern vor Somalia verklappt werden. Auch vor diesen Ursachen der Piraterie darf die internationale Staatengemeinschaft nicht die Augen verschließen. Die ATALANTA Mission darf keinesfalls dazu führen, dass internationale Schwarzfangflotten ohne Lizenz nun wieder ungestört vor Somalia operieren können. Vielmehr sollte mit der Mission auch das Vorhandensein von Fangrechten überwacht werden. Wenn wir es ernst meinen, kann die ATALANTA Mission also nur ein erster Schritt sein. Sie muss begleitet werden von wirksamen zivilen Maßnahmen unter dem Dach der Vereinten Nationen zur Beendigung des Bürgerkrieges, zum Wiederaufbau tragfähiger staatlicher Strukturen in Somalia sowie gegen Raubfischerei und Müllverklappung vor der somalischen Küste.“