19. November
2007
Gradistanac:
„Kinderrechte ins Grundgesetz“
Ein Appell
zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte
Heute, Dienstag,
20. November, ist „Internationaler Tag der
Kinderrechte“. Renate Gradistanac, stellvertretende
familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, wirbt aus
diesem Anlass für die Verankerung der Kinderrechte im
Grundgesetz.
„Höchste Zeit, dass wir die Kinderrechte
stärken“, sagt Renate Gradistanac. 18 Jahre nach
Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention sei eine
Grundgesetzänderung in Deutschland überfällig. Sie
wäre ein klares Signal an die Rechtsprechung und die
Gesellschaft, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu
stellen.
Gradistanac:
„Kinder haben nicht nur ein Recht auf gewaltfreie Erziehung
und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung.
Kinder haben auch ein Recht auf Förderung und Entwicklung zu
einer selbstbestimmten und verantwortungsfähigen
Persönlichkeit.“ Eine Ergänzung des Paragraphen
sechs im Grundgesetz würde die Rechtsposition von Kindern
deutlich stärken und staatliche Schutzpflicht gegenüber
Kindern ausdrücklich in der Verfassung
festschreiben.
Eine solche
Verfassungsänderung, so die Abgeordnete, wäre
„logische Konsequenz unserer kinderfreundlichen
Politik“. Die SPD setze sich für eine frühe
Förderung und Bildung ein, alle Kinder bräuchten
möglichst gute Chancen auf Bildung, unabhängig von ihrer
sozialen Herkunft.
Und weiter:
„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Ausbau der
Kinderbetreuung vorangetrieben und 2013 ein Rechtsanspruch für
einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren
eingeführt wird. Damit verbessern wir die Startchancen unserer
Kinder die Möglichkeit von Eltern, Familie und Beruf zu
vereinbaren“ Auch das Ganztagsschulprogramm, die Reform des
Unterhaltsrechts und verschiedene gesetzliche Maßnahmen zur
Verbesserung des Schutzes der Kinder rückten das Kindeswohl
ins Zentrum.
Renate
Gradistanac ruft die CDU/CSU auf, „nicht länger zu
zögern“ und im Deutschen Bundestag für die
benötigte Zweidrittelmehrheit zur Änderung des
Grundgesetzes zu sorgen.
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