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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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19. November 2007

Gradistanac: „Kinderrechte ins Grundgesetz“

Ein Appell zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte

Heute, Dienstag, 20. November, ist „Internationaler Tag der Kinderrechte“. Renate Gradistanac, stellvertretende familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, wirbt aus diesem Anlass für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

„Höchste Zeit, dass wir die Kinderrechte stärken“, sagt Renate Gradistanac. 18 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention sei eine Grundgesetzänderung in Deutschland überfällig. Sie wäre ein klares Signal an die Rechtsprechung und die Gesellschaft, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.

Gradistanac: „Kinder haben nicht nur ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Kinder haben auch ein Recht auf Förderung und Entwicklung zu einer selbstbestimmten und verantwortungsfähigen Persönlichkeit.“ Eine Ergänzung des Paragraphen sechs im Grundgesetz würde die Rechtsposition von Kindern deutlich stärken und staatliche Schutzpflicht gegenüber Kindern ausdrücklich in der Verfassung festschreiben.

Eine solche Verfassungsänderung, so die Abgeordnete, wäre „logische Konsequenz unserer kinderfreundlichen Politik“. Die SPD setze sich für eine frühe Förderung und Bildung ein, alle Kinder bräuchten möglichst gute Chancen auf Bildung, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.

Und weiter: „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Ausbau der Kinderbetreuung vorangetrieben und 2013 ein Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren eingeführt wird. Damit verbessern wir die Startchancen unserer Kinder die Möglichkeit von Eltern, Familie und Beruf zu vereinbaren“ Auch das Ganztagsschulprogramm, die Reform des Unterhaltsrechts und verschiedene gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Kinder rückten das Kindeswohl ins Zentrum.

Renate Gradistanac ruft die CDU/CSU auf, „nicht länger zu zögern“ und im Deutschen Bundestag für die benötigte Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes zu sorgen.