30. September
2008
Betreuung
statt Kommerz
Gradistanac: Das Kinderförderungsgesetz ist ein
sozialpolitischer Durchbruch
Renate
Gradistanac bewertet die vom Bundestag beschlossene
Kinderförderung auch als ein Gesetz, in dem die SPD sich
erfolgreich gegen die grassierende Privatisierung stemmt.
„Kinderbetreuung ist öffentliche Daseinsvorsorge -
sie gehört in die Hände von gemeinnützigen
Trägern“, bekräftigt Gradistanac. Die
stellvertretende familienpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion kritisiert Bundesfamilienministerin Ursula
von der Leyen: „Hätte sich die Ministerin durchgesetzt,
wären gewerbliche und gemeinnützige Träger
gleichgestellt worden - das hätte letztlich zur
Kommerzialisierung der Kinderbetreuung
geführt.“
Gegen den
Widerstand von CDU/CSU habe die SPD außerdem den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr
durchgesetzt. „Damit ist der Durchbruch in der
frühkindlichen Bildung und Betreuung geschafft“,
konstatiert die Gradistanac. Der Anspruch tritt 2013 in
Kraft.
Der Bund
stellt vier Milliarden Euro zur Finanzierung von
Betreuungsstätten zur Verfügung. Auf Verlangen der SPD
beteiligt sich der Bund auch dauerhaft an den Betriebskosten - von
2014 an jährlich mit 770 Millionen Euro. „Die SPD wird
sehr darauf achten, dass dieses Geld aus Berlin vom Land
Baden-Württemberg abgerufen und an die Kommunen weitergeleitet
wird“, betont die Abgeordnete.
Das
Kinderförderungsgesetz trage eine deutliche
sozialdemokratische Handschrift: „Wir haben die Weichen
für höhere Qualität in der Betreuung, höhere
Bildungschancen und ein verlässliches Angebot in ganz
Deutschland gestellt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird
weiter verbessert.“
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