Mit dem Freitag beschlossenen
Antrag zur Lissabon-Strategie der Europäischen Union hat der
Deutsche Bundestag eine klare Position zum EU-Richtlinienentwurf
über Dienstleistungen im Binnenmarkt bezogen. Mit zahlreichen
Grundsatzaussagen und einem klaren Nein zum Herkunftslandprinzip
wurden dem Vorschlag der EU-Kommission deutliche Grenzen gesetzt.
Die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie wird damit
entschärft.
Der Bundestag sieht an dem Richtlinienvorschlag „einen
erheblichen und grundlegenden Veränderungsbedarf“ und
unterstützt die Forderung des Bundeskanzlers Gerhard
Schröder und des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac, „den Richtlinienentwurf neu zu
überarbeiten.“ Der Bundestag hat dazu festgelegt:
„Das Herkunftslandprinzip kann grundsätzlich nur in den
Bereichen angewandt werden, in denen eine europäische
Harmonisierung bereits erreicht ist. Die öffentliche Kontrolle
muss in jedem Fall bei den nationalen Behörden des Landes
verbleiben, in dem die Dienstleistungen erbracht werden.“
Margrit Wetzel ist erleichtert, dass sich der Bundestag damit
ausdrücklich gegen die absolute Dominanz des umstrittenen
Herkunftslandprinzips ausgesprochen hat. Als Kernstück der
Richtlinie würde dieses zu einem programmierten Rechtschaos
führen – mit 25 parallelen Rechtssystemen in 21
Sprachen, die in ein und demselben Land gültig wären.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, das
Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Die ausschließliche
nationale Regelungskompetenz in den Bereichen Gesundheit, Bildung
und Kultur sowie audiovisuellen Diensten muss respektiert werden,
ebenso „die berechtigten Schutzbelange“ bei
Ökologie, Transport, Vertragsrecht und Verbraucherschutz.
Darüber hinaus dürfen inländische Unternehmen nicht
gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt werden,
indem sie strengeren Auflagen ausgesetzt werden.
„Die EU-Dienstleistungsrichtlinie darf auf keinen Fall zu
Lohn-Dumping und schlechteren Arbeitsbedingungen führen oder
die fundamentalen Rechte der Arbeitnehmer beeinträchtigen, die
in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung der europäischen
Länder oder in nationalen Kollektivverträgen niedergelegt
sind“, so die SPD-Politikerin Margrit Wetzel.
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