Bundestag stutzt der EU-Dienstleistungsrichtlinie die Flügel: Klares Nein zum Herkunftslandprinzip

 

März 2005

Mit dem Freitag beschlossenen Antrag zur Lissabon-Strategie der Europäischen Union hat der Deutsche Bundestag eine klare Position zum EU-Richtlinienentwurf über Dienstleistungen im Binnenmarkt bezogen. Mit zahlreichen Grundsatzaussagen und einem klaren Nein zum Herkunftslandprinzip wurden dem Vorschlag der EU-Kommission deutliche Grenzen gesetzt. Die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie wird damit entschärft.
Der Bundestag sieht an dem Richtlinienvorschlag „einen erheblichen und grundlegenden Veränderungsbedarf“ und unterstützt die Forderung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder und des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac, „den Richtlinienentwurf neu zu überarbeiten.“ Der Bundestag hat dazu festgelegt:
„Das Herkunftslandprinzip kann grundsätzlich nur in den Bereichen angewandt werden, in denen eine europäische Harmonisierung bereits erreicht ist. Die öffentliche Kontrolle muss in jedem Fall bei den nationalen Behörden des Landes verbleiben, in dem die Dienstleistungen erbracht werden.“
Margrit Wetzel ist erleichtert, dass sich der Bundestag damit ausdrücklich gegen die absolute Dominanz des umstrittenen Herkunftslandprinzips ausgesprochen hat. Als Kernstück der Richtlinie würde dieses zu einem programmierten Rechtschaos führen – mit 25 parallelen Rechtssystemen in 21 Sprachen, die in ein und demselben Land gültig wären.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Die ausschließliche nationale Regelungskompetenz in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kultur sowie audiovisuellen Diensten muss respektiert werden, ebenso „die berechtigten Schutzbelange“ bei Ökologie, Transport, Vertragsrecht und Verbraucherschutz.

Darüber hinaus dürfen inländische Unternehmen nicht gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt werden, indem sie strengeren Auflagen ausgesetzt werden.
„Die EU-Dienstleistungsrichtlinie darf auf keinen Fall zu Lohn-Dumping und schlechteren Arbeitsbedingungen führen oder die fundamentalen Rechte der Arbeitnehmer beeinträchtigen, die in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung der europäischen Länder oder in nationalen Kollektivverträgen niedergelegt sind“, so die SPD-Politikerin Margrit Wetzel.

 

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