Ratifizierungen zweier für die Seefahrt wichtigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisationen kommen voran |
Januar 2006 |
„Heute wurde mit den ersten Beratungen
der Gesetzentwürfe zu den Übereinkommen Nr. 180 –
über die Arbeitszeit der Seeleute und die
Besatzungsstärke der Schiffe - und zum Protokoll vom
22.10.1996 zum Übereinkommen Nr. 147 – über
Mindestnormen auf Handelsschiffen - ein wichtiger Schritt zur
Ratifizierung eingeleitet“, freut sich Dr. Margrit
Wetzel.
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Deutschland kann damit endlich bei den durchzuführenden
Hafenstaatenkontrollen auch die Einhaltung der Arbeitszeit auf
fremdflaggigen Schiffen kontrollieren, deren Mitgliedsstaaten die
Konvention nicht unterzeichnet haben. Im Februar findet in Genf die 94. Tagung der internationalen Arbeitskonferenz für den Bereich Seeschifffahrt statt. Dort soll ein gemeinsames konsolidiertes Seearbeitsübereinkommen verabschiedet werden, das die bisherigen über 40 einzelnen Übereinkommen in einem modernen Seearbeitsübereinkommen zusammenfasst. „Die heute eingeleitete Ratifizierung dieser zwei „älteren“ Seearbeitsübereinkommen wird eine zukünftige Ratifizierung des konsolidierten Seearbeitsübereinkommens für Deutschland wesentlich vereinfachen und beschleunigen“, ist Margrit Wetzel zuversichtlich. |