Ratifizierungen zweier für die Seefahrt wichtigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisationen kommen voran

Januar 2006

„Heute wurde mit den ersten Beratungen der Gesetzentwürfe zu den Übereinkommen Nr. 180 – über die Arbeitszeit der Seeleute und die Besatzungsstärke der Schiffe - und zum Protokoll vom 22.10.1996 zum Übereinkommen Nr. 147 – über Mindestnormen auf Handelsschiffen - ein wichtiger Schritt zur Ratifizierung eingeleitet“, freut sich Dr. Margrit Wetzel.

Deutschland kann damit endlich bei den durchzuführenden Hafenstaatenkontrollen auch die Einhaltung der Arbeitszeit auf fremdflaggigen Schiffen kontrollieren, deren Mitgliedsstaaten die Konvention nicht unterzeichnet haben.
Im Februar findet in Genf die 94. Tagung der internationalen Arbeitskonferenz für den Bereich Seeschifffahrt statt. Dort soll ein gemeinsames konsolidiertes Seearbeitsübereinkommen verabschiedet werden, das die bisherigen über 40 einzelnen Übereinkommen in einem modernen Seearbeitsübereinkommen zusammenfasst.
„Die heute eingeleitete Ratifizierung dieser zwei „älteren“ Seearbeitsübereinkommen wird eine zukünftige Ratifizierung des konsolidierten Seearbeitsübereinkommens für Deutschland wesentlich vereinfachen und beschleunigen“, ist Margrit Wetzel zuversichtlich.
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