Änderungen im Rentenrecht auf Abgeordnete übertragen 

September 2004

Margrit Wetzel informiert über Einigung der Koalition zu Änderungen in der Abgeordnetenversorgung

Die Koalition hat sich auf Veränderungen bei der Versorgung von Abgeordneten geeinigt. Der im Rentenrecht geltende Nachhaltigkeitsfaktor wird auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages übertragen. Damit treffen die Belastungen, die die Bürgerinnen und Bürger in den sozialen Sicherungssystemen erfahren, auch die Parlamentarier.
  •  Das Versorgungsniveau der Abgeordnetenentschädigung wird schrittweise um zwei Prozent abgesenkt, bei der Versorgung nach altem Recht (vor 1995) wird es sogar einen Abschlag um vier Prozentpunkte geben.
  • Die Hinterbliebenenrente für Ehegatten wird auf 55 Prozent gesenkt.
  •  Auch ehemalige Abgeordnete mit Beihilfeanspruch zahlen zukünftig den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung.
  • Private Erwerbseinkünfte ehemaliger Abgeordneter werden künftig auf die Altersentschädigung angerechnet, wenn sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Mit diesem Gesetz ergreift die Koalition in dieser Wahlperiode nach der Streichung des Sterbegeldes bereits die zweite Initiative zur wirkungsgleichen Übernahme der für Rentner und Beamte geltenden Regelungen zur Altersvorsorge auf Abgeordnete. Seit 1977 haben die Parlamentarier zwölf Mal auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichtet und so bereits deutliche Einschränkungen bei ihrer Altersvorsorge in Kauf genommen.

 

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