Änderungen im Rentenrecht auf Abgeordnete übertragen |
September 2004 |
Margrit Wetzel informiert über Einigung der Koalition zu Änderungen in der Abgeordnetenversorgung |
Die Koalition hat sich auf
Veränderungen bei der Versorgung von Abgeordneten geeinigt.
Der im Rentenrecht geltende Nachhaltigkeitsfaktor wird auf die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages übertragen. Damit
treffen die Belastungen, die die Bürgerinnen und Bürger
in den sozialen Sicherungssystemen erfahren, auch die
Parlamentarier.
Mit diesem Gesetz ergreift die Koalition in dieser Wahlperiode nach der Streichung des Sterbegeldes bereits die zweite Initiative zur wirkungsgleichen Übernahme der für Rentner und Beamte geltenden Regelungen zur Altersvorsorge auf Abgeordnete. Seit 1977 haben die Parlamentarier zwölf Mal auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichtet und so bereits deutliche Einschränkungen bei ihrer Altersvorsorge in Kauf genommen. |