Arbeitslosengeld II auch für schutzsuchende Frauen

September 2004
„Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, brauchen Schutz vor ihren gewalttätigen Partnern. Solange aber die Flucht aus der häuslichen Gemeinschaft mit finanzieller Unsicherheit einhergeht, schrecken viele Frauen vor diesem wichtigen Schritt zurück“, erläutert Margrit Wetzel MdB eine ministerielle Regelung, mit der für die betroffenen Frauen nun Klarheit geschaffen wird. Frauen, die ihren gewalttätigen Ehemann verlassen - in einem Frauenhaus Zuflucht finden oder den Ehemann gerichtlich des Hauses verweisen – haben zukünftig einen eigenen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Um sich aus der Bedarfsgemeinschaft zu lösen, wird von der Frau zu-künftig nicht mehr die ausdrückliche Erklärung verlangt, sie habe sich dauerhaft von ihrem Mann getrennt. „Dies ist oft eine psychologische Überforderung der Frauen“, stellt die Abgeordnete fest. „Frauenhäuser müssen von Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind und auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sind auch weiterhin in Anspruch genommen werden können“, so Margrit Wetzel.

 

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