Klarstellungen im Arbeitsrecht

Margrit Wetzel weist auf Reformen hin

Dezember 2005

Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzesantrags der Koalitionsfraktionen zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze weist die sozialdemokratische Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel  (SPD) auf Neuerungen hin, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen sollten:

  • Arbeitnehmer, die vor der Arbeitslosigkeit stehen, müssen sich künftig spätestens drei Monate vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden – unabhängig von der individuellen Kündigungsfrist. Ist die Frist nicht einzuhalten, da der Arbeitnehmer kurzfristiger als drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst davon erfährt, ist er verpflichtet, seine Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis vorzunehmen, um Abzüge von den Leistungen der Agentur für Arbeit zu vermeiden.

  • Die Förderung der beruflichen Weiterbildung älterer Arbeitsloser und von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitnehmer wird bis Ende 2006 verlängert.

  • Der Existenzgründungszuschuss nach §421,1 SGB III wird bis zum 1. Juli 2006 verlängert. Zukünftig sollen der Existenzgründungszuschuss mit dem Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III zu einem einheitlichen Förderinstrument für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, zusammengeführt werden - so die Planungen der Regierungskoalition für künftige Gesetzesänderungen.

  • Eine Abweichung vom Koalitionsvertrag stellt die Verlängerung der so genannten 58er-Regelung dar. Die Möglichkeit für  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr Arbeitslosengeld zu beziehen, ohne sich tatsächlich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen zu müssen, sollte Ende dieses Jahres auslaufen. Die derzeitige Lage auf dem Arbeitsmarkt veranlasst uns jedoch zu einer Verlängerung bis Ende 2007.

  • Mit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes im Januar 2004 wurde klar gestellt, dass, entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der ärztliche Bereitschaftsdienst nicht als Ruhe- sondern als Arbeitszeit zu rechnen ist. Zur Anpassung der Tarifverträge wurde den beteiligten Tarifpartnern zunächst eine Übergangszeit bis zum 31.12. 2005 gegeben, die jetzt um eine Jahr verlängert wird.

 

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