Das Gesetz greift: Arzneimittelausgaben sinken!

Margrit Wetzel erfreut über erste Erfahrungswerte des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG)

September 2006

Nach einem Ausgabenanstieg um 16 %  im Jahr 2005 gegenüber 2004 verzeichnen die Krankenkassen neuerdings im Arzneimittelbereich einen deutlichen Rückgang ihrer Kosten.  Um 3,5 % lagen die Arzneimittelausgaben im Juli niedriger gegenüber dem Vorjahresmonat, nachdem sie schon im Juni um 2 % gegenüber Juni 2005 gesunken waren. Dieser Trend ist nach Aussagen des Apothekerverbandes dem Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) zu verdanken, das am 1. April in Kraft getreten ist.  Mit ihm soll die Verschreibung preisgünstiger Medikamente unterstützt und die Auswahl ungerechtfertigt teurer Präparate vermieden werden.

 

Lautes Geschrei und böse Vorwürfe musste sich die Politik anhören, als das Gesetz mit dem langen Namen verkündet wurde. Von „Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis“ und „Rationierung  von Arzneimittelverschreibungen auf Kosten der Kranken“  war dabei die Rede. „Protest gehört zur Demokratie und die Politiker sind darauf angewiesen, die Belange und Interessen der Betroffenen zu erfahren und abzuwägen“, kommentiert die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel gelassen. „Verantwortungsvolle Politik zeigt sich dann darin, sich nicht der Lautstärke und der Medienmacht einer Interessengruppe zu beugen, sondern dem Gemeinwohl entsprechend abzuwägen. Die jetzt erscheinenden Zahlen geben uns Recht, denn sie weisen die Versicherten als die Gewinner aus. Nicht nur indirekt durch die Entlastung der Kassen profitieren sie, sondern auch durch die steigende Zahl von Präparaten für die infolge des neuen Gesetzes die Zuzahlung völlig entfällt.“  Die Krankenkassen können Medikamentengruppen bestimmen, für die bei den Präparaten die Zuzahlung entfällt, sobald ihr Preis 30% unter einem bestimmten Festbetrag liegt. 2.600 Prädikate fallen inzwischen darunter, nachdem zahlreiche Pharmahersteller die Preise für ihre Produkte zum Inkrafttreten dieser Regelung herabgesetzt haben. Diese Zahl könnte sich zum November verdoppeln, wenn die Krankenkassenverbände, wie bereits angekündigt, die Anwendbarkeit dieser Regelung auf weitere 130 Festbetragsgruppen ausdehnen.

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