Kartoffelbrennern eine Perspektive geben!   

Margrit Wetzel und Joachim Stünker für die Verlängerung des Branntweinmonopols

Mai 2008

Dass der Markt nicht alles regelt – zumindest nicht zum Besten -, ist keine neue Erkenntnis und gilt auch für die heimische Branntweinproduktion. Für zahlreiche kleine und mittlere Kartoffelbrennereien ist die derzeit noch geltende EG-beihilferechtliche Ausnahmeregelung von existentieller Bedeutung. Ohne die im Branntweinmonopolgesetz geregelte Beihilfe könnten sie sich nicht im Preiswettbewerb gegen ausländischen Industriealkohol behaupten.  Für die Bundestagsabgeordneten Dr. Margrit Wetzel und Joachim Stünker steht aber fest: „Der deutsche Weg der Alkoholerzeugung, d.h. eine dezentrale Produktion in kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien, die mit der Landwirtschaft eine ökonomische und ökologische Einheit bilden, hat sich bestens bewährt. Schlempe- und Düngerverwertung ergänzen die Alkoholproduktion zur umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft. Damit leisten die Betriebe einen wertvollen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft.  Außerdem hängen neben den direkten Arbeitsplätzen in den Brennereien weitere in den Zulieferbetrieben - vom Apparatebau bis zum Landhandel - an der Existenz der Brennereibetriebe.“

Ob die jetzige Ausnahmeregelung nach 2010 zu verlängern ist, wird Gegenstand einer Empfehlung sein, die die EU-Kommission hierzu in einen Evaluationsbericht im Jahre 2009 vorlegen wird. In einem gemeinsam eingebrachten Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, sich schon dieses Jahr bei der EU-Kommission dafür stark zu machen, eine Verlängerung bis 2017 zu befürworten. 

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