Deutschkenntnisse für Kapitäne unter deutscher Flagge weiter zwingend erforderlich

Februar 2008
Die Freude über die erklärte Absicht des Reederverbandes, seine Mitglieder zu verstärkten Rückflaggungsbemühungen zu bewegen, wurde den Bundestagsabgeordneten an der Küste verdorben durch die offenkundige Falschmeldung in mehreren Medien: dort hieß es, der für ausländische Kapitäne zwingend vorgeschriebene Kurs über deutsches Seerecht könne zukünftig in englischer Sprache erfolgen.

Margrit Wetzel, Lotsin der SPD-Küstengang und Wolfgang Börnsen, Sprecher des Arbeitskreises Küste der CDU-Fraktion reagierten sofort.
„Ich kann Ihnen versichern, dass keine Absicht besteht, die geltende Rechtslage in Bezug auf die in der Schiffsbesetzungsverordnung zwingend geforderten Kenntnisse der deutschen Sprache für den Kapitän zu ändern“, heißt es in einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin des BMVBS Karin Roth an die beiden Küsten-Abgeordneten.
Alle Beteiligten im Maritimen Bündnis haben sich darauf nochmals verständigt, heißt es weiter darin.

„Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss der Drucksache 16/4423 vom 28.02.2007 einstimmig festgelegt, dass ausländische Kapitäne über deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Schiffsbesetzungsverordnung verfügen müssen.“ Daran wird nichts geändert, sind Wetzel und Börnsen erleichtert.

„Wir haben bereits von möglichen Haftungsproblemen durch mangelnde Sprachkenntnisse gehört und fürchten neben Sicherheitsgefährdungen vor allem fehlende Motivation beim deutschen Offiziersnachwuchs, eine Ausbildung aufzunehmen, wenn problemlos ausländische Kapitäne ohne Deutschkenntnisse unter deutscher Flagge hätten eingesetzt werden können“ sagen die beiden Koalitionsabgeordneten.
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