Biogasanlagen: Kein Widerspruch zwischen EEG und EAG Bau |
Mai 2004 |
Zu den Äußerungen des Bauernverbandes, durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) würde die im erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Förderung größerer Biogasanlagen konterkariert, stellt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel klar, dass davon keine Rede sein könne: „Mit den beiden Gesetzen wird durchaus eine einheitliche Linie verfolgt.“ Das EEG berücksichtigt mit dem Brennstoffbonus zwar auch Biomasseanlagen mit einer Größe bis zu 5 Megawatt, allerdings mit sinkendem Bonus bei steigender Größe. An Biogasanlagen dieser Größenordnung sei dabei jedoch nicht gedacht, da solche quasi nur durch den Zusammenschluss einer größeren Zahl landwirtschaftlicher Betrieben erreicht würde. Um einer Zentralisierung von Biogasanlagen entgegen zu wirken, wurde daher im EAG Bau die Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich auf 500 KW-Leistung begrenzt. „Ich glaube, dass Gülle weite Strecken quer durch die Republik gefahren wird, möchte niemand wirklich“, erläutert hierzu die Abgeordnete. |