Baurechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen begrenzt AG Bau |
Mai 2004 |
Am 30. April 2004 wurde das
Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) - mit über 40
Einzeländerungen gegenüber dem Gesetzentwurf - im
Deutschen Bundestag verabschiedet. „Die Planungshoheit und
Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden wurde gegenüber den
Windenergieanlagenbetreibern durch erweiterte Möglichkeiten
der Rückstellung von Baugesuchen gestärkt. Die
ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene
Steuerungsmöglichkeit durch Ausweisung von Eignungs- und
Belastungsflächen wurde aufgegeben. Dafür wurde die
Möglichkeit eines sächlichen
Teilflächennutzungsplanes eingeführt. Künftig
dürfen die Kommunen über Anträge auf Errichtung von
Windrädern im Rahmen von Flächennutzungsplänen bis
zu eineinhalb Jahre später entscheiden. Damit soll verhindert
werden, dass durch Einschaltung von Gerichten bereits Fakten
geschaffen werden, bevor die Gesamtplanung abgeschlossen
ist“, informiert Dr. Margrit Wetzel, Mitglied des Ausschusses
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. „Die beschlossenen
Änderungen des Baugesetzbuches sind insgesamt ein bedeutender
Schritt für ein zukunftsfähiges Planungs-recht der
Kommunen. Ich bin überzeugt, dass wir durch die Änderung
des Gesetzes das Baurecht einfacher und kommunal-freundlicher
gestalten konnten“, berichtet die Fachpolitikerin.
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