Baurechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen begrenzt AG Bau

Mai 2004
Am 30. April 2004 wurde das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) - mit über 40 Einzeländerungen gegenüber dem Gesetzentwurf - im Deutschen Bundestag verabschiedet. „Die Planungshoheit und Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden wurde gegenüber den Windenergieanlagenbetreibern durch erweiterte Möglichkeiten der Rückstellung von Baugesuchen gestärkt. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Steuerungsmöglichkeit durch Ausweisung von Eignungs- und Belastungsflächen wurde aufgegeben. Dafür wurde die Möglichkeit eines sächlichen Teilflächennutzungsplanes eingeführt. Künftig dürfen die Kommunen über Anträge auf Errichtung von Windrädern im Rahmen von Flächennutzungsplänen bis zu eineinhalb Jahre später entscheiden. Damit soll verhindert werden, dass durch Einschaltung von Gerichten bereits Fakten geschaffen werden, bevor die Gesamtplanung abgeschlossen ist“, informiert Dr. Margrit Wetzel, Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. „Die beschlossenen Änderungen des Baugesetzbuches sind insgesamt ein bedeutender Schritt für ein zukunftsfähiges Planungs-recht der Kommunen. Ich bin überzeugt, dass wir durch die Änderung des Gesetzes das Baurecht einfacher und kommunal-freundlicher gestalten konnten“, berichtet die Fachpolitikerin.

 

 

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