Die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel
(SPD) informiert über ein Fachgespräch zur Elbvertiefung,
dass am Freitag, den 23.03.2007 stattfindet. Sie hatte sich in den
letzten Monaten mit einer Reihe kritischer Fragen ans
Bundesverkehrsministerium gewandt. „Die Antworten waren alles
andere als zufrieden stellend,“ berichtet sie, „deshalb
bin ich froh, dass das Angebot der Parlamentarischen
Staatssekretärin Karin Roth, mir zusammen mit Herrn Dr. Witte,
dem Präsidenten der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord,
ausgedehnt werden konnte auf ein Fachgespräch, zu dem ich
einige Experten zur Unterstützung nach Berlin bitten
konnte.“
Unterstützt wird die Sozialdemokratin,
die sich schon seit vier Jahren energisch gegen eine neuerliche
weitere Elbvertiefung für die Interessen der Unterelberegion
einsetzt, von Friedrich Tönjes, Harald Zahrte, Torsten
Heitsch, Arend Fischer, Wolfgang Leue, Egon Ohlrogge, Gerd
Beckmann, Friedrich Renner, Knud Bußmann
In drei wesentlichen Forderungen fasst sie die
Kritik zusammen:
1. den Stopp des
angekündigten vorgezogenen Teilausbaus –
ein vorgezogener Teilausbau wäre eine Vorwegnahme des
angeblich ergebnisoffenen Verfahrens und würde Fakten
schaffen, die nach unserer Einschätzung unverantwortbar
sind.
Das berechtigte Misstrauen in der Region würde damit noch mehr
verstärkt.
2. Das
Planfeststellungsverfahren muss wirklich ergebnisoffen
sein.
Da wir aufgrund der vielfältigen Propaganda-Veranstaltungen
des Vorhabensträgers ständig im Vorfeld informiert
wurden, dass alle unseren fachlichen Bedenken vom Tisch gefegt
werden, besteht ein starkes Misstrauen gegen die Neutralität
der Abwägungsbehörde. Aus diesem Grund muss unbedingt
externer Sachverstand (ausserhalb der WSV) für die fachliche
Abwägung hinzugezogen werden.
Wir erwarten vor einem Planfeststellungsbeschluss,
dass der Schadensausgleichs aus dem
Beweissicherungsverfahren der Elbvertiefung von 1999 abgeschlossen
ist,
dass die Ausgleichsmaßnahmen zeitlich,
räumlich und finanziell festgelegt werden,
dass eine ernsthafte Risikofolgenabschätzung
erfolgt,
bei der von unabhängigem Sachverstand die Sicherheit
von Deichkörpern, Deckwerken, Schleusen, Sieltoren, und
anderen Bauwerken festgestellt wird,
eine Garantie für die Sicherung von Wattflächen
und Ufern – incl. verbindlicher Kostenübernahme
für evtl. Schäden -,
sowie für die Beseitigung von Verschlickungen oder
Versandungen von Nebenflüssen und Häfen erfolgt.
Dies gilt ggf. auch für Beeinträchtigungen der Fähre
Glückstadt – Wischhafen.
Ein Interessenausgleich muss vertraglich
entworfen sein,
Beweislastumkehr und die Möglichkeit einer
Elementarversicherung für Besitz in
sturmflutgefährdeten Bereichen mit Übernahme des
Risikoanteils durch den Vorhabensträger müssen gesetzlich
abgesichert werden.
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Elbvertiefung bedarf einer
Überarbeitung im Hinblick auf die zu erwartenden Staukosten
auf den Hinterlandanbindungen, die aufgrund zeitlicher Versetzung
der Fertigstellungen zu erwarten sind.
3. Falls ein
Planfeststellungsbeschluss tatsächlich ergeht, müssen die
o. g. sichernden Begleitgesetze beschlossen und/oder
verbindliche Verträge zeitgleich abgeschlossen
werden.
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