Fachgespräch zur Elbvertiefung

März 2007

Die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel (SPD) informiert über ein Fachgespräch zur Elbvertiefung, dass am Freitag, den 23.03.2007 stattfindet. Sie hatte sich in den letzten Monaten mit einer Reihe kritischer Fragen ans Bundesverkehrsministerium gewandt. „Die Antworten waren alles andere als zufrieden stellend,“ berichtet sie, „deshalb bin ich froh, dass das Angebot der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth, mir zusammen mit Herrn Dr. Witte, dem Präsidenten der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, ausgedehnt werden konnte auf ein Fachgespräch, zu dem ich einige Experten zur Unterstützung nach Berlin bitten konnte.“

Unterstützt wird die Sozialdemokratin, die sich schon seit vier Jahren energisch gegen eine neuerliche weitere Elbvertiefung für die Interessen der Unterelberegion einsetzt, von Friedrich Tönjes, Harald Zahrte, Torsten Heitsch, Arend Fischer, Wolfgang Leue, Egon Ohlrogge, Gerd Beckmann, Friedrich Renner, Knud Bußmann

In drei wesentlichen Forderungen fasst sie die Kritik zusammen:

1.    den Stopp des angekündigten vorgezogenen Teilausbaus
ein vorgezogener Teilausbau wäre eine Vorwegnahme des angeblich ergebnisoffenen Verfahrens und würde Fakten schaffen, die nach unserer Einschätzung unverantwortbar sind.
Das berechtigte Misstrauen in der Region würde damit noch mehr verstärkt.

2.    Das Planfeststellungsverfahren muss wirklich ergebnisoffen sein.
Da wir aufgrund der vielfältigen Propaganda-Veranstaltungen des Vorhabensträgers ständig im Vorfeld informiert wurden, dass alle unseren fachlichen Bedenken vom Tisch gefegt werden, besteht ein starkes Misstrauen gegen die Neutralität der Abwägungsbehörde. Aus diesem Grund muss unbedingt externer Sachverstand (ausserhalb der WSV) für die fachliche Abwägung hinzugezogen werden.
Wir erwarten vor einem Planfeststellungsbeschluss,
dass der Schadensausgleichs aus dem Beweissicherungsverfahren der Elbvertiefung von 1999 abgeschlossen ist,
dass die Ausgleichsmaßnahmen zeitlich, räumlich  und finanziell festgelegt werden,
dass eine ernsthafte Risikofolgenabschätzung erfolgt,
bei der von unabhängigem Sachverstand die Sicherheit von Deichkörpern, Deckwerken, Schleusen, Sieltoren, und anderen Bauwerken festgestellt wird,
eine Garantie für die Sicherung von Wattflächen und Ufern – incl. verbindlicher Kostenübernahme für evtl. Schäden -,
sowie für die Beseitigung von Verschlickungen oder Versandungen von Nebenflüssen und Häfen erfolgt.
Dies gilt ggf. auch für Beeinträchtigungen der Fähre Glückstadt – Wischhafen.
Ein   Interessenausgleich muss vertraglich entworfen sein,
Beweislastumkehr und die Möglichkeit einer Elementarversicherung für Besitz in sturmflutgefährdeten Bereichen mit Übernahme des Risikoanteils durch den Vorhabensträger müssen gesetzlich abgesichert werden.
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Elbvertiefung bedarf einer Überarbeitung im Hinblick auf die zu erwartenden Staukosten auf den Hinterlandanbindungen, die aufgrund zeitlicher Versetzung der Fertigstellungen zu erwarten sind.

3.      Falls ein Planfeststellungsbeschluss tatsächlich ergeht, müssen die o. g. sichernden Begleitgesetze beschlossen und/oder verbindliche Verträge zeitgleich abgeschlossen werden.

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