Pflegefamilien nicht steuerlich ausbremsen!

Margrit Wetzel erfreut über Initiative des Bundesfinanzministeriums

Oktober 2007
Im Frühjahr dieses Jahres beschlossen die Länder im Bundesrat, die Aufnahme und familiäre Betreuung von Pflegekindern wie eine steuerpflichtige Erwerbstätigkeit zu behandeln. Die im Pflegegeld enthaltenen Erziehungsgelder, die auf das Jahr bezogen über 24.000 Euro hinausgingen, seien zu besteuern, so der Wille der Bundesländer.
„Diese Regelung entsprach weder der Haltung des Bundesfinanzministeriums noch der Auffassung der Familienpolitiker unserer Fraktion. Sie hätte für zahlreiche Pflegefamilien eine unzumutbare Härte bedeutet“, kommentiert die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel.
Das Bundesfinanzministerium hat daher auf Neuverhandlungen über diesen Punkt bestanden und sich darin erfolgreich gegen die steuerliche Schlechterstellung von Pflegefamilien durchgesetzt: „Die Steuerpflicht auf Erziehungsgelder ist praktisch vom Tisch. Erst wenn mehr als sechs Kinder im Haushalt aufgenommen werden, wird von einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit ausgegangen und zwar unabhängig von der Höhe des erhaltenen Pflegegeldes. Da allerdings die Aufnahme von mehr als sechs Pflegekindern eine absolute Ausnahme darstellen dürfte, führt dieser Regelung zur faktischen generellen Steuerfreiheit der Pflegegelder“, erläutert Margrit Wetzel.
„Erziehung ist die wichtigste Investition in die Zukunft und insbesondere Pflegeeltern, die nicht leiblichen Kindern ein Zuhause geben, verdienen Anerkennung und Förderung!“
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