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Frauen: Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt

Dezember 1999

Nach Auskunft der Bundestagsabgeordneten Dr. Margrit Wetzel, SPD, soll demnächst misshandelten ausländischen Ehefrauen der Schritt zur Trennung von ihren Ehemännern und gegebenenfalls vor Gericht erleichtert werden. Ein von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, dass Frauen, deren Aufenthaltsstatus zunächst von der Aufenthaltserlaubnis des Ehemannes abgeleitet ist, schneller einen unabhängigen Aufenthaltstitel erlangen. Die dafür vorausgesetzte Mindestdauer der Ehe wird von vier auf zwei Jahre verkürzt. In Härtefällen, bei bestimmten Kriterien, können Frauen ohne Wartezeit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Anspruch nehmen.

"Wir können es nicht zulassen, dass betroffene ausländische Ehefrauen bis zu vier Jahre ihren gewalttätigen Ehemännern ausgeliefert sind, da ihr Aufenthalt an das Leben in der ehelichen Gemeinschaft gebunden ist. Wenn Trennung zum eigenen oder zum Schutz der Kinder notwendig wird, darf diese nicht mit Ausweisung bestraft werden," kommentiert die SPD-Abgeordnete den Handlungsbedarf.

Bislang erhielten die Betroffenen nur in außergewöhnlichen Härtefällen ein Bleiberecht. Der § 19 Ausländergesetz wird nun dahingehend gefasst, dass als Voraussetzung dafür statt der "außergewöhnlichen Härte" bereits die "besondere Härte" anerkannt wird. Der Gesetzentwurf stellt auch klar, dass die Gründe, nach denen die Härtefälle anerkannt werden, nunmehr bundeseinheitlich geregelt werden. Unter anderem sollen physische oder psychische Misshandlungen darunter fallen.

Auch das Kindeswohl wird endlich berücksichtigt und kann zur Erteilung eines eigenständige Aufenthaltsrechts führen. Weitere Gründe sind sexuelle Gewalt oder Missbrauch von Kindern, drohende gesellschaftliche Diskriminierung im Rückkehrland, Zwangsabtreibung oder die Betreuung eines behinderten Kindes

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