90 Jahre Frauenwahlrecht

November 2008
Vor genau 90 Jahren, am 12. November 1918,  erhielten die Frauen in Deutschland endlich das aktive und passive Wahlrecht. Zwei Monate später, am 19. Januar 1919, konnten sie dann zum ersten Mal von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Dazu die Horneburger Abgeordnete Margrit Wetzel: „Die bürgerlichen Parteien waren damals übrigens gegen das Frauenwahlrecht. Sie waren der Meinung, Frauen würden nicht in die Öffentlichkeit gehören. Es war die SPD, die dafür gesorgt hatte, dass Frauen dieses entscheidende Recht bekamen. Wir Sozialdemokraten haben uns von Anfang an mit großer Entschlossenheit für die Gleichberechtigung von Frauen eingesetzt. Ohne Kämpferinnen wie Marie Juchacz (SPD), die der Forderung nach dem Frauenwahlrecht immer wieder politisch Nachdruck verlieh, wäre ein Wahlrecht für Frauen in Deutschland zu der Zeit nicht durchgesetzt worden.“

Heute ist das Wahlrecht für Frauen eine Selbstverständlichkeit. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau steht seit 1949 im Grundgesetz. Seit 2001 gibt es das Bundesgleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst und seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

„Aber auch 90 Jahre nach Einführung des Wahlrechts für Frauen gibt es immer noch viel zu tun. Wie auch die dritte Bilanz zur Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft zeigt, brauchen wir weitere gleichstellungspolitische Verbesserungen. Dazu gehören gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit und auch Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ohne politischen Druck geht es leider auch heute noch nicht. Deshalb werden wir Sozialdemokratinnen und Demokraten unter anderem für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft kämpfen“, macht Margrit Wetzel ihre Position klar.

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