Feuerwehrleute und THW-Freiwillige profitieren

Margrit Wetzel begrüßt steuerrechtliche Verbesserung bei Aufwandsentschädigungen

Dezember 2007

Der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen wird im Rahmen einer Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien 2008 angehoben. Statt bisher 154 Euro bleiben monatlich 175 Euro einer aus öffentlichen Kassen bezahlten Aufwandsentschädigung im Ehrenamt steuerlich unberücksichtigt – insgesamt 2100 Euro im Jahr.  „Nach der Anhebung der Übungsleiterpauschale im vergangenen Sommer, mit der vor allem die Stützen des kulturellen Lebens und des Sportes gefördert wurden, erfahren jetzt die Helfer und Retter bei Feuerwehr und THW deutliche steuerliche Erleichterungen“, freut sich die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel.

„Ich halte es für angemessen und wichtig, dass der Staat auch auf diese Weise den unverzichtbaren Beitrag der Ehrenamtlichen für die Sicherheit unseres Gemeinwesens würdigt“, so die Horneburger Sozialdemokratin.

Die Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrages wird durch eine Vorgriffsregelung auf die Lohnsteuerrichtlinie rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

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