Erfolg für die Genossenschaften

Mai 2006

Margrit Wetzel erfreut über die erfolgreiche Intervention bei der Reform des Genossenschaftsrechts

“Es kommt kein Gesetz so heraus wie es ins Parlament hineingeht!“  lautet eine als „Struck’sches Gesetz“ bekannt gewordene Parlamentarierweisheit. Auch der Entwurf für ein Gesetz zur Einführung der europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts hat während der parlamentarischen Beratungen bis zur heutigen Verabschiedung im Bundestag zahlreiche Änderungen erfahren. Insbesondere die Kritik an den Schwellenwerten zur Einberufung einer Generalversammlung wurde aufgegriffen.

„Der Einwand der Volkbanken war vollkommen berechtigt“, erläutert die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel, die die Bedenken der Genossenschaftsbanken an ihre Fachkollegen der Fraktion weiter geleitet hat. „Der Ursprungstext hätte bedeutet, dass Genossenschaften mit einer für Volksbanken nicht ungewöhnlichen Mitgliedergröße durch marginale Minderheiten hätten instrumentalisiert werden können.“ 500 Mitglieder sollten ausreichen für die Einberufung einer Generalversammlung zur Beschlussfassung über die Abschaffung der Vertreterversammlung, gar nur 150 Mitglieder hätten gereicht um andere außerordentliche Generalversammlungen zu erzwingen. „Bei 100.000 Mitgliedern, was bei Genossenschaftsbanken durchaus vorkommt, wären das gerade 0,5 bzw. 0,15 Prozent“, rechnet die SPD-Politikerin vor. „Diese absoluten Zahlen aus dem Gesetz zu streichen und das Quorum auf 10 % oder einen in der jeweiligen Satzung bestimmten geringeren Teil festzulegen war sachgerecht und notwendig“.

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