„Sicherheit“ darf niedersächsische Häfen nicht hemmen

 

Dezember 2004

Margrit Wetzel erwartet Veränderungen im Entwurf des Niedersächsisches Hafensicherheitsgesetzes

 

Der im August durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vorgelegte Entwurf eines Hafensicherheitsgesetzes beinhaltet viel strengere Auflagen, als dies Regelungen für die Häfen in den benachbarten Bundesländern oder im europäischen Ausland vorsehen. „Die im Gesetz enthaltene Verordnungsermächtigung wäre weit über das, was der international gültige ISPS-Code oder die entsprechenden EU-Verordnungen verlangen, hinausgegangen. Dies hätte für unsere Landes-Häfen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil nach sich gezogen, hätte mehr geschadet, als das es nützen würde. Daher habe ich mich an Minister Hirche gewandt und ihn aufgefordert, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen – eine ähnliche Verordnungsermächtigung wurde aus dem schleswig-holsteinischen Gesetzentwurf gestrichen -  und auf die strengsten Auflagen zu verzichten“, berichtet die SPD-Verkehrspolitikerin Dr. Margrit Wetzel. „Der Minister hat mir jetzt versichert, dass mit dieser Regelung nicht die internationalen Vorgaben verschärft werden sollen. Des Weiteren hält er für vertretbar, dass die Verordnungsermächtigung im Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetz entfällt. Der Minister hat mir auch mitgeteilt, dass eine definitive Entscheidung darüber erst im parlamentarischen Beratungsverfahren getroffen werde.“ gibt die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Margrit Wetzel zu bedenken.

 

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