| Mit dem Entwurf eines
Hafensicherheitsgesetzes, das das Niedersächsische Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Anfang August vorgelegt
hat, werden die Anforderungen, die sich für die Gesetzgeber
der Bundesländer aus internationalem Recht ergeben, mehr als
erfüllt. Eine darin enthaltene Verordnungsermächtigung
zur Festlegung von Mindeststandards für bestimmte
Terminalarten geht weit über das hinaus, was ISPS-Code und die
entsprechende EU-Verordnung verlangen. „An sich ist gegen ein
Mehr an Sicherheit natürlich nichts einzuwenden, wir
müssen aber akzeptieren, dass die totale Sicherheit
unerreichbar bleiben wird“, kommentiert die
Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Margrit Wetzel
die verschärfte Maßnahme. „Wenn sich jedoch dadurch
für niedersächsische Häfen gegenüber anderen im
europäischen Ausland und in benachbarten Bundesländern
ein erheblicher Wettbewerbsnachteil ergibt, so schadet diese
Regelung mehr als sie nützt“, gibt sie zu bedenken und
fordert Minister Hirche auf, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu
folgen. Nach eingehender Diskussion dieser Frage kamen das
schleswig-holsteinische Innenministerium und das
Wirtschaftsministerium zu dem Entschluss die
Verordnungsermächtigung aus ihrem ursprünglichen Entwurf
wieder zu streichen. |