„Sicherheit“ darf Häfen nicht schaden

September 2004

Margrit Wetzel plädiert für Änderung des Entwurfes zum niedersächsischen Hafensicherheitsgesetz

Mit dem Entwurf eines Hafensicherheitsgesetzes, das das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Anfang August vorgelegt hat, werden die Anforderungen, die sich für die Gesetzgeber der Bundesländer aus internationalem Recht ergeben, mehr als erfüllt. Eine darin enthaltene Verordnungsermächtigung zur Festlegung von Mindeststandards für bestimmte Terminalarten geht weit über das hinaus, was ISPS-Code und die entsprechende EU-Verordnung verlangen. „An sich ist gegen ein Mehr an Sicherheit natürlich nichts einzuwenden, wir müssen aber akzeptieren, dass die totale Sicherheit unerreichbar bleiben wird“, kommentiert die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Margrit Wetzel die verschärfte Maßnahme. „Wenn sich jedoch dadurch für niedersächsische Häfen gegenüber anderen im europäischen Ausland und in benachbarten Bundesländern ein erheblicher Wettbewerbsnachteil ergibt, so schadet diese Regelung mehr als sie nützt“, gibt sie zu bedenken und fordert Minister Hirche auf, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen. Nach eingehender Diskussion dieser Frage kamen das schleswig-holsteinische Innenministerium und das Wirtschaftsministerium zu dem Entschluss die Verordnungsermächtigung aus ihrem ursprünglichen Entwurf wieder zu streichen.

 

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