Interessenausgleich zwischen Hochwasserschutz und Landwirtschaft |
Juli 2004 |
Zwei Jahre nach dem verheerenden Hochwasser an Elbe, Donau und zahlreichen ihrer Nebenflüsse wird der vorbeugende Hochwasserschutz gesetzlich geregelt. Nachdem der Entwurf mit seinen strengen Ackerbaueinschränkungen zunächst unter den Landwirten große Besorgnis ausgelöst hat, konnte in den parlamentarischen Verhandlungen auf Betreiben der Koalitionsfraktion ein zufrieden stellender Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz gefunden werden. Die neue Regelung sieht vor, dass in bis zu 95 Prozent der Überschwemmungsgebiete - wie bisher - der Ackerbau grundsätzlich zugelassen bleibt. Nur in erosionsgefährdeten Bereichen, wie zum Beispiel Hängen, können die Länder Bewirtschaftungsauflagen erteilen. Das Ackerbauverbot beschränkt sich nunmehr ausschließlich auf erosionsgefährdete Flächen im Abflussbereich und muss bis 2012 umgesetzt werden. Da bis 2015 auch die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden muss und die neue europäische Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik greift, ist ausreichend Zeit gegeben, sich auf die neuen Bedingungen umzustellen. Soweit Landwirte durch die Einstellung des Ackerbaus in den Abflussbereichen unzumutbar hart getroffen sind, regeln die Länder Ausgleichszahlungen. „Die neue Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss, der einerseits den Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen gewährleistet und andererseits den berechtigten Anliegen der Landwirtschaft gerecht wird“, freut sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel, die in dieser Angelegenheit mit Vertretern des Landvolks zu einem Gespräch im Landwirtschaftsministerium war. „Möglicher Schaden für unsere Region scheint damit abgewendet.“ |