Keine Sparpläne für Personennahverkehr

Februar 2005
„Der Bund hat keine neuen Nahverkehrssparpläne“, erklärt die Verkehrspolitikerin Dr. Margrit Wetzel. „Nahverkehr muss auch weiterhin gefördert werden. Die Zuständigkeit des Bundes für den Schienenpersonennahverkehr ist an die Länder übergegangen. Diesen steht für den ÖPNV aus dem Steueraufkommen des Bundes ein Betrag zu, der im Regionalisierungsgesetz geregelt ist. Neue Festlegungen zur Revision des Regionalisierungsgesetzes sind seitens des Verkehrsministeriums bisher nicht getroffen worden. Sie können aber auch gar nicht einseitig getroffen oder durchgesetzt werden, jede Änderung des Regionalisierungsgesetzes bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Erst im Jahr 2007 wird im  Regionalisierungsgesetz - mit der Zustimmung des Bundesrates -  die Höhe der Förderung neu bestimmt.„Schmerzliche Kürzungen bei den Ausgleichzahlungen für die Schüler- oder die Schwerbehindertenbeförderungen sind keine Entscheidung der Bundesregierung, sondern gehen auf die „Koch-Steinbrück-Vereinbarungen“ und damit auf die Beschlüsse des Vermittlungsverfahrens zum Subventionsabbau vom Dezember 2003 zurück“, stellt die SPD-Politikerin klar. „Dass Daseinsvorsorge für die Herren Koch und Steinbrück unter den Subventionsbegriff fällt, ist unglaublich“, beklagt Margrit Wetzel. „Die immer noch in der Presse umherirrende Meldung, dass die Bundesregierung sich auf ein Auslaufen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes im Jahr 2012 geeinigt habe, ist schlicht falsch. Dieser Stand war ein – wie ich persönlich finde: bedauerliches - Zwischenergebnis der Verhandlungen der „Kommission zur Modernisierung der Bundesstaatlichen Ordnung“ (KOMBO), die aber ja erstmal gescheitert sind. Damit ist auch dieses Verhandlungsergebnis vom Tisch.“

 

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