Tag der Kinderrechte am 20. November 2004 |
November 2004 |
„Eltern und Kinder
wissen oft zu wenig über die Grundrechte der Kinder“,
erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel
gegenüber unserer Zeitung. „Wir wollen durch die
Verteilung von Flyern und Plakaten in möglichst vielen Schulen
und Kindergärten für die Bekanntmachung der
UN-Kinderrechtskonvention sorgen.“ Die Kinderrechtkonvention
wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen angenommen. In ihr sind die Grund-rechte von Kindern
festgehalten wie z. B, das Recht auf Schutz vor körperlicher
oder geistiger Gewaltanwendung, das Recht auf Meinungs- und
Gedankenfreiheit oder der Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit.
„In der Bundesrepublik Deutschland haben wir die Forderungen
der Konvention nahezu lückenlos im nationalen Recht
festgeschrieben. Das bedeutet aber noch nicht, dass wir für
uns in Anspruch nehmen können, eine ausreichend
kinderfreundliche Gesellschaft zu sein. Bis dahin gibt es noch viel
zu tun“, so Margrit Wetzel.
Außer den oben schon genannten Rechten und weiteren hier
nicht genannten nennt die Kinderrechtskonvention die Rechte auf
Gleichheit, |