Tag der Kinderrechte am 20. November 2004

November 2004
„Eltern und Kinder wissen oft zu wenig über die Grundrechte der Kinder“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel gegenüber unserer Zeitung. „Wir wollen durch die Verteilung von Flyern und Plakaten in möglichst vielen Schulen und Kindergärten für die Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention sorgen.“ Die Kinderrechtkonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. In ihr sind die Grund-rechte von Kindern festgehalten wie z. B, das Recht auf Schutz vor körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, das Recht auf Meinungs- und Gedankenfreiheit oder der Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit. „In der Bundesrepublik Deutschland haben wir die Forderungen der Konvention nahezu lückenlos im nationalen Recht festgeschrieben. Das bedeutet aber noch nicht, dass wir für uns in Anspruch nehmen können, eine ausreichend kinderfreundliche Gesellschaft zu sein. Bis dahin gibt es noch viel zu tun“, so Margrit Wetzel.

Außer den oben schon genannten Rechten und weiteren hier nicht genannten nennt die Kinderrechtskonvention die Rechte auf Gleichheit,
auf ein gutes Leben,
auf einen eigenen Namen,
auf Schutz vor sexuellem Missbrauch,
auf Mitsprache in seinen Angelegenheiten,
darauf, mit Vater und Mutter zusammen zu sein,
auf Schutz im Krieg und auf der Flucht,
auf Betreuung bei Behinderung,
ohne Angst zu leben,
auf Gesundheit,
zu spielen und
zu lernen.

 

zurück zur Übersicht