Kommentar Niederelbe-Zeitung:

April 2005

Frische Luft in Hadeln

Frische Luft hätten wir in Hadeln alle gern. Deshalb verfolgen viele Menschen hier die Diskussion um die Feinstaubpartikel und deren gesundheitliche Folgeschäden sehr interessiert. Das gilt nicht nur für diejenigen, die direkt an der B 73 leben, sondern auch für die Bewohner anderer Orte in Hadeln, die durch Wirtschafts-, Berufs- und touristischen Autoverkehr belastet sind. Für sie ist die EU-Richtlinie, die schon lange umgesetzt sein sollte, ein wirklicher Fortschritt – auch und gerade weil ein Hauptaugenmerk zurzeit auf den Straßenverkehr gelegt wird.
Feinstaubpartikel in der Luft stammen zu 39 Prozent aus Emissionen von Industrieprozessen und –feuerungen, zu 11 Prozent aus Kraftwerken, zu rund 19 Prozent aus Haushalten und übrigens nur zu ca. 17 Prozent vom Straßenverkehr. Dort sind es vor allem die Dieselfahrzeuge, aus deren Auspuffen Feinstaubpartikel strömen. Auffällig ist, dass sich der Anteil der Diesel-Pkw an den Neuzulassungen in den vergangenen fünf Jahren auf über 40 Prozent verdoppelt hat. Nun gilt es nicht, die Dieselfahrzeuge zu verteufeln, denn dieser Zuspruch hat den  guten Grund, dass sie sparsam sind im Kraftstoffverbrauch – aber sie haben auch ihre Schattenseiten, und die liegen z.B. beim Feinstaub. Hier ist die Industrie in Sachen Umweltschutz lange Zeit einfach nicht ausreichend vorangekommen. Werte, Zeitpläne und Ziele der EU-Vorschrift sind seit Jahren bekannt – deshalb ist die Forderung der deutschen Industrie, die Umsetzung auszusetzen, Unsinn. Beim Absatz von Dieselfahrzeugen mit Rußfilter haben ausländische Firmen neue Marktanteile gewinnen können: so zeigt sich, dass  ökologisches Bewusstsein auch ökonomische Vorteile bringt.

Dieselfahrzeuge sind in punkto Feinstaub eine besonderes Problem der Städte und der Orte an stark befahrenen Bundes- und Landesstraßen wie der B 73. Aber wir müssen die Gesamtbelastung der Regionen sehen und deshalb müssen die Länder – die dafür zuständig sind - in Zusammenarbeit mit den Kommunen Luftreinhaltepläne erarbeiten.
Von der rot-grünen Regierungskoalition wurde – im Bereich der Zuständigkeit des Bundes – bereits  eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der großräumigen Belastungen durch Feinstaub auf den Weg gebracht. Dazu gehören z.B. die Großfeuerungsanlagen-Verordnung, die im Juli 2004 in Kraft getreten ist und zum Einsatz von modernen Filtersystemen in Feuerungsanlagen geführt hat und führt, aber auch die Einrichtung eines Förderschwerpunktes für partikel- und stickstoffarme Nutzfahrzeuge im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und die steuerliche Förderung von alternativen emissionsarmen Kraftstoffen. Die Einführung der emissionsbezogenen Lkw-Maut auf Bundesautobahnen seit Januar 2005 ist ebenfalls Teil des Gesamtprogramms.
Auf Tempo drängt das Bundeskabinett jetzt auch bei der Förderung von Rußfiltern. Das ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll, denn dadurch wird der Feinstaub verringert und der Absatz der an sich ja begrüßenswerten Dieselfahrzeugen in Deutschland gestärkt. Nun sind die Länder am Zug, die für die Kfz-Steuer verantwortlich sind, eine entsprechende Umsetzung zu beschließen. Sie müssen endlich den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Steuerleichterungen für Dieselrußfilter in Höhe von 350 Euro für Neufahrzeuge und 250 Euro für Nachrüstungen zustimmen.

Der Rest liegt bei der Industrie und der von ihr gewollten weiteren technischen Entwicklung der Motoren - letztlich ist auch der Filter nur eine nachgeschaltete Lösung. Es gilt, schnell moderne Techniken zur Verringerung des Feinstaubs zu entwickeln. Und natürlich liegt viel auch an den Verbrauchern, also schlicht uns allen. Denn mit der Wahl des Verkehrsmittels können wir die Höhe der Luftbelastung durch Feinstaub entscheidend mitbestimmen.

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