Bessere Krankenfürsorge für Seeleute  

Mai 2007

Am 11. Mai 2007 wird durch die Verabschiedung der „Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen“ im Bundesrat der Weg zur Umsetzung dieser lange überfälligen Vorschrift geöffnet.  „Es ist höchste Zeit, die derzeitige Situation, in der an Bord veraltete und unzureichende Vorgaben für die medizinische Versorgung gelten, zu beenden“, meint die Lotsin der SPD-Küstengang, Dr. Margrit Wetzel. Zugleich wird die Verordnung ein Ende aller vorläufigen Maßnahmen und damit Planungssicherheit für die Reeder bringen.    

„Die Seeleute werden dank der neuen Verordnung eine wesentlich bessere Krankenfürsorge genießen“, freut sich die Abgeordnete. Die Verordnung entspricht dem aktuellen medizinischen Stand: die neue Medikamentenliste ist wesentlich kürzer und qualitativ besser. Mit der Verabschiedung der Verordnung kann jetzt auch angemessen der Austausch ablaufender Medikamente erfolgen. Zukünftig werden die Kauffahrteischiffe auch über einen Defibrillator mit EKG-Übertragungsmöglichkeit sowie eine erprobte moderne Krankentrage verfügen.

„So werden auch die Seeleute an Bord von medizinischen Fortschritten Gebrauch machen können“, hebt Margrit Wetzel hervor.  „Da in der Verordnung aber auch eine Übergansgsfrist für die Umstellung vorgesehen ist, werden die Reeder keine kurzfristige unverhältnismäßige Last tragen“,  betont die Lotsin der SPD-Küstengang die Ausgewogenheit der neuen Regelung.

 

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