LKW-Gigaliner: Tauziehen zwischen Bund und Land?

Niedersachsen darf keine Ausnahmegenehmigung für 25 m lange 60-t-LKW-Gespanne geben

September 2006

„Bevor Niedersachsen 60-Tonnen-LKWs in Überlänge auf unsere Autobahnen lässt, sollten erst einmal die Untersuchungsergebnisse abgewartet werden, ob und wenn ja, welche Schäden auf Straßen, Brücken und Verkehrsanlagen zu erwarten sind“ verweist die SPD-Verkehrspolitikerin Margrit Wetzel auf die generelle Zuständigkeit des Bundes für die Infrastruktur. „Schwere und überlange LKW können den Verkehrsablauf und das Unfallgeschehen beeinflussen. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass besondere Anforderungen an den Fahrzeugführer und die Fahrzeugtechnik gestellt werden sollten.“

 

Der Bund hat Forschungen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im Herbst erwartet werden.  Niedersachsen ist mit einer Ausnahmegenehmigung vorgeprescht und hat dabei einen entscheidenden Formfehler begangen: Grundsätzlich dürfen die Länder zwar Ausnahmegenehmigungen erteilen, dies gilt aber im Fall höherer Gewichte und größerer LKW-Gespanne nur für „unteilbare“ Ladungen, nicht für die praktische Erprobung neuer Fahrzeugkonzepte.

 

„Ich bin froh, dass das Bundesverkehrsministerium auf sein Recht besteht und Niedersachsen aufgefordert hat, die Ausnahmegenehmigungen zurückzuziehen. Immer wieder hören wir davon, dass gerade bei Brückenbauwerken das zulässige Gesamtgewicht verantwortungslos überschritten wird. Leider bestehen kaum Möglichkeiten, dies angemessen zu bestrafen. Umso wichtiger ist es jetzt, grundsätzlich bundesweit gleiche, gut abgewogene Sachentscheidungen zu treffen, bevor einzelne Bundesländer unkalkulierte Risiken mit schweren LKW-Gespannen provozieren.“

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