Meister-BaföG wird aufgestockt - Existenzgründungen werden erleichtert

November 2001
"Nun endlich werden berufliche und akademische Fortbildung gleichwertig gefördert", freut sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel: Der Bundestag hat Mitte November die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes mit wirkungsvollen Verbesserungen für junge Menschen verabschiedet, die beruflich aufsteigen möchten. "Ohne Meister-BaföG fehlt es in vielen Fällen an der notwendigen Finanzierungsgrundlage, den Lebensunterhalt und die Lehrgangsgebühren für die Fortbildungskurse aufzubringen. Das Gesetz der früheren Bundesregierung hatte dies nicht berücksichtigt, dieser Mangel ist nun beseitigt."
Das neue Gesetz tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Bereits im kommenden Jahr werden rund 90 Millionen Mark zusätzlich für das Meister-BaföG bereitgestellt und die Mittel somit verdoppelt.
"Diese soziale und familienfreundliche Reform fördert die Qualifizierung und die Gründung neuer Unternehmen. Damit schaffen wir neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze - vor allem in kleineren und mittleren Unternehmen. In unserer schnelllebigen neuen Ökonomie müssen Fachqualifikationen durch lebensbegleitendes Lernen ständig und immer wieder auf den neuesten Stand gebracht werden. Hochmotivierte und fortbildungswillige Fachkräfte erhalten nun endlich die Unterstützung, die sie brauchen und verdienen."
So werden durch die Reform unter anderem der Kreis der Geförderten und der Anwendungsbereich der Förderung ausgeweitet sowie die Leistungen erheblich verbessert. Die Darlehensbelastung wird durch einen Zuschuss von 35 Prozent zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren reduziert, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss. "Das bringt eine Entlastung von bis zu 10.000 DM für alle Interessierten", erklärt Margrit Wetzel. Auch die Kosten des Meisterstücks werden künftig als Darlehen bis maximal 3.000 Mark in die Förderung mit einbezogen.
Familien und Alleinerziehende erhalten künftig bessere Konditionen bei der Unterhaltsförderung. Der Kinderzuschlag wird von 250 auf 350 Mark angehoben und der Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende von 200 Mark auf 250 Mark. Das Kindergeld wird nicht mehr auf das Einkommen angerechnet.
Die Reform erleichtert und unterstützt zudem den Weg in die Selbständigkeit. So wird der Vermögensfreibetrag von 10.000 auf 70.000 Mark erhöht, um für die Existenzgründungen angespartes Vermögen zu schonen: "Ich kann nur jedem Interessierten raten, zuzugreifen und diese Investition in die Zukunft wahrzunehmen!" empfiehlt die SPD-Abgeordnete.

 

zurück zur Übersicht