Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche muss kommen

Margrit Wetzel bezieht klar Stellung zur Aufnahme der Zeitarbeitsbrache ins Entsendegesetz

Februar 2008
„Die aktuelle Diskussion um die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche ins Entsendegesetz lässt tief blicken, was unser Koalitionspartner unter einem angemessenen Lohn versteht“, kommentiert die Horneburger Bundestagsabgeordnete Margrit Wetzel die Äußerungen der letzten Tage.

Einen Antrag zur Aufnahme ins Entsendegesetz hatten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Arbeitgeberverbände Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) beim Bundesarbeitsministerium gestellt, um so einen Branchenmindestlohn allgemeinverbindlich festschreiben zu lassen.

Die Unionsspitze lehnt eine Aufnahme der Zeitarbeitsbranche ins Entsendegesetz ab, weil dies die Tarifautonomie untergrabe und verweist in diesem Zusammenhang auf einen Tarifvertrag, den der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit den Christlichen Gewerkschaften für die Zeitarbeitbranche ausgehandelt hat. „Ob dieser Argumentation bin ich schon einigermaßen Baff“, bekennt Wetzel freimütig und empfiehlt einen Blick in den betreffenden Tarifvertrag. „Die Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeitsbranche zeichnen sich durch ziemlich un-christliche Löhne aus. Außerdem ist es umstritten, ob diese Minigewerkschaften überhaupt tariffähig sind, da sie sehr wenige Mitglieder haben. Wer so argumentiert, setzt sich aktiv für Niedriglöhne ein“, so Wetzel. „Ich will unseren Koalitionspartner gerne darauf hinweisen, dass ohne einen Tarifvertrag in der Zeitarbeitbrache nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Grundsatz gleiche Arbeit, gleicher Lohn gelten würde. Das wäre mir ohnehin lieber, schließlich ist die vereinbarte Lohnuntergrenze, die jetzt für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, nicht gerade üppig bemessen“, so Wetzel und verweist auf das positive Beispiel Airbus, wo Leiharbeiter nach einer Übergangszeit von drei Monaten den gleichen Lohn wie ihre Kollegen erhalten.

Das Festschreiben einer Mindestlohnuntergrenze reicht aber nicht aus. Es ist mittlerweile Realität, dass Stammbelegschaften durch Zeitarbeiter systematisch ersetzt werden, häufig durch einzig aus diesem Grund gegründete Verleihfirmen. „Das hat mit dem Sinn und Zweck von Zeitarbeit, nämlich der Abfederung von Beschäftigungsspitzen oder der Ergänzung der Stammbelegschaft durch Spezialisten nichts mehr zu tun. Daher müssen wir über weitere gesetzliche Flankierung nachdenken. Stichworte wären hier die Wiedereinführung der Befristungshöchstdauer, ein Ausgründungsverbot oder das Festschreiben des Prinzips gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, so die Sozialdemokratin.

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