Aussagen des Ministertreffens zur Elbvertiefung lassen aufhorchen |
April 2007 |
Eine Pressemitteilung des
Hamburger Senats vom 12. April 07 lässt aufhorchen. In einem
Gespräch über die geplante Elbvertiefung an dem neben
Vertretern Hamburgs und Schleswig-Holsteins auch die Minister
Hirche und Sander von niedersächsischer Seite teilnahmen,
einigte man sich in fünf Punkten „über die
Bewertung der vorangegangen Fahrrinnenanpassung im Jahre
1999“. In diesen wird festgehalten, dass sich ausbaubedingte
Wasserstandsveränderungen und Salzgehalte im Prognoserahmen
bewegen, der Sauerstoffgehalt sich nicht geändert habe, die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Vertiefung 1999
weitgehend umgesetzt seien und dass ein gestiegener
Unterhaltungsumfang in den mit Schutzauflagen versehenen Häfen
nicht vorliegt oder nicht zu belegen war. „Es erstaunt mich
schon, dass man sich in der Einschätzung der Folgen der
letzten Elbvertiefung einig ist, sich aber gleichzeitig dazu
genötigt sieht, im Bereich Otterndorf Maßnahmen zu
ergreifen. Auf die Idee, dass die negativen Veränderungen auf
die letzte Vertiefung zurückzuführen sind, scheint man
anscheinend nicht gekommen zu sein“, so die erklärte
Elbvertiefungsgegnerin Margrit Wetzel. In der Mitteilung war
angekündigt worden, dass bei der Uferunterhaltung
„Lösungen zur Verbesserung der Situation im Bereich
Otterndorf einbezogen werden“.
„Ich kann nur hoffen, dass unter der in dem Gespräch offenbar von den beiden niedersächsischen Ministern zugesagten „konstruktiven Begleitung“ des jetzigen Planfeststellungsverfahrens, ihre Kritikfähigkeit an dem Verfahren nicht leidet“, so Wetzel. Die positive Beurteilung der beiden Minister bezüglich der verkündeten Aufstockung des Schlickfonds durch Hamburg zur Unterstützung der Sportboothäfen entlang der Unter- und Außenelbe, lässt sie aufhorchen. „Diese Aufstockung war von Hamburger Seite mit der eindeutigen Einschränkung versehen, dass es nur Unterstützungen aus diesem Fond geben werde, wenn ein “vollzugsfähiger Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe vorliegt“. Ich hoffe sehr, dass dies keinerlei Vorfestlegung pro Elbvertiefung der niedersächsischen Landesregierung ist“, so die Horneburger Bundestagsabgeordnete. |