Aussagen des Ministertreffens zur Elbvertiefung lassen aufhorchen

April 2007
Eine Pressemitteilung des Hamburger Senats vom 12. April 07 lässt aufhorchen. In einem Gespräch über die geplante Elbvertiefung an dem neben Vertretern Hamburgs und Schleswig-Holsteins auch die Minister Hirche und Sander von niedersächsischer Seite teilnahmen, einigte man sich in fünf Punkten „über die Bewertung der vorangegangen Fahrrinnenanpassung im Jahre 1999“. In diesen wird festgehalten, dass sich ausbaubedingte Wasserstandsveränderungen und Salzgehalte im Prognoserahmen bewegen, der Sauerstoffgehalt sich nicht geändert habe, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Vertiefung 1999 weitgehend umgesetzt seien und dass ein gestiegener Unterhaltungsumfang in den mit Schutzauflagen versehenen Häfen nicht vorliegt oder nicht zu belegen war. „Es erstaunt mich schon, dass man sich in der Einschätzung der Folgen der letzten Elbvertiefung einig ist, sich aber gleichzeitig dazu genötigt sieht, im Bereich Otterndorf Maßnahmen zu ergreifen. Auf die Idee, dass die negativen Veränderungen auf die letzte Vertiefung zurückzuführen sind, scheint man anscheinend nicht gekommen zu sein“, so die erklärte Elbvertiefungsgegnerin Margrit Wetzel. In der Mitteilung war angekündigt worden, dass bei der Uferunterhaltung „Lösungen zur Verbesserung der Situation im Bereich Otterndorf einbezogen werden“.  

„Ich kann nur hoffen, dass unter der in dem Gespräch offenbar von den beiden niedersächsischen Ministern zugesagten „konstruktiven Begleitung“ des jetzigen Planfeststellungsverfahrens, ihre Kritikfähigkeit an dem Verfahren nicht leidet“, so Wetzel. Die positive Beurteilung der beiden Minister bezüglich der verkündeten Aufstockung des Schlickfonds durch Hamburg zur Unterstützung der Sportboothäfen entlang der Unter- und Außenelbe, lässt sie aufhorchen.

„Diese Aufstockung war von Hamburger Seite mit der eindeutigen Einschränkung versehen, dass es nur Unterstützungen aus diesem Fond geben werde, wenn ein “vollzugsfähiger Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe vorliegt“. Ich hoffe sehr, dass dies keinerlei Vorfestlegung pro Elbvertiefung der niedersächsischen Landesregierung ist“, so die Horneburger Bundestagsabgeordnete.

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