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Mehr Schutz für Verbraucher, mittelständischen Einzelhandel und Handwerker

März 2000

"Das Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral wird vor allem kleine Handwerksbetrieben helfen, dass ihre Arbeit und die Vorkosten auch in angemessener Zeit entlohnt wird," weist die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel auf das am 1. Mai in Kraft tretende neue Gesetz hin. "Zu vielen redlichen Handwerksbetrieben droht der Bankrott, wenn Kunden nicht rechtzeitig zahlen. Darauf mussten wir reagieren: Innerhalb von 30 Tagen muss zukünftig gezahlt werden, sonst werden automatisch auch ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basissatz für Kreditzinsen fällig. Das tut richtig weh und wird dafür sorgen, dass Rechnungen zukünftig pünktlich bezahlt werden!" ist die SPD-Politikerin sicher.

Auch Verbraucher und kleine, mittelständische Einzelhändler sollen besser geschützt werden. "Zukünftig wird vergleichende Werbung zulässig, wenn sie sachlich und nicht irreführend ist und die Produkte des Mitbewerbers nicht herabsetzt." erklärte Margrit Wetzel, stellv. verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber unserer Zeitung. "Bei Räumungsverkäufen darf die IHK Einsicht in die Geschäftspapiere und die Einkaufspreise verlangen, um sicherzustellen, dass ein Räumungsverkauf auch wirklich vorliegt und große Händler dies nicht nur zu Werbezwecken vortäuschen. Damit werden sowohl Verbraucher wie auch die konkurrierenden Einzelhändler besser geschützt."

 


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