Erst Mindestlohn dann offener Arbeitsmarkt!

Februar 2008
Die Beschränkungen der Arbeitnehmer-Freizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit für Bürgerinnen und Bürger aus mittel- und osteuropäischen EU-Staaten standen im Mittelpunkt eines Gespräches zwischen niedersächsischen SPD-Abgeordneten in Bundestag und Europaparlament. Spätestens 2011 können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den 2004 beigetretenen Ländern nicht mehr aus dem deutschen Arbeitsmarkt herausgehalten werden. Die Bundesregierung kann jedoch bis April 2009 darüber entscheiden, ob sie die Beschränkungen bereits vorher aufheben möchte. Die Sozialdemokraten auf Europa- und Bundesebene sind sich einig, dass dies ggf. an ganz konkrete Bedingungen geknüpft sein muss.

„Wir wollen niemanden diskriminieren, wir sind in Sorge vor Lohndumping und wollen keine Abwärtsspirale bei Sozial- und Lohnstandards“, stellt hierzu die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel fest und erläutert, mit welchen gesetzlichen Instrumenten Vorsorge zu treffen ist: „Weitere Branchen müssen zügig ins Entsendegesetz aufgenommen und Mindestlöhne, wo nötig und gemäß Koalitionsabsprache über das Mindestarbeitsbedingungsgesetz festgelegt werden!“ Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen plädiert sie darüber hinaus für einen generellen gesetzlichen Mindestlohn. Damit sei am wirksamsten sichergestellt, dass ausländische Arbeitnehmer nicht zu schlechteren Bedingungen arbeiten als deutsche Beschäftigte. „Als Sozialdemokraten sehen wir uns hier in der Verantwortung, sowohl gegenüber den Beschäftigten als auch gegenüber den Arbeitlosen in Deutschland“, so Margrit Wetzel.

Unabhängig von der Frage, wann die Arbeitsmarktbeschränkungen für Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern fallen, muss die EU- Dienstleistungsrichtlinie bis 2010 in deutsches Recht umgesetzt sein. Diese Richtlinie wird es ausländischen Unternehmen erleichtern, ihre Beschäftigten zeitweise nach Deutschland zu entsenden. Deutsche Tariflöhne gelten für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht automatisch.

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