Margrit Wetzel begrüßt Ankündigung der Bundesregierung zur Pendlerpauschale

Dezember 2008
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale erklärt die niedersächsische Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel: 

Das Bundesverfassungsgericht hält die Regelungen zur Pendlerpauschale für nicht verfassungsgemäß. Es ist insbesondere der Auffassung, dass erwerbs-bedingte Fahrtkosten steuerlich abgezogen werden müssen.

Die Landesgruppe Niedersachsen der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Gericht mit seiner Entscheidung klare verfassungsrechtliche Maßstäbe für eine steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten vorgegeben hat. Auf dieser Basis kann jetzt eine schnelle Neuregelung der Pendlerpauschale vorgenommen werden.

Bei der Neuregelung müssen aus der Sicht der niedersächsischen SPD-Bundestagsabgeordneten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an erster Stelle stehen. Insbesondere niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von einer neuen Regelung entlastet werden, da Niedersachsen in weiten Bereichen ländlich strukturiert ist und die Wege zur Arbeit länger sind als in Ballungsräumen. 

Margrit Wetzel begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die alte Pendlerpauschale bis Ende 2009 wieder in Kraft zu setzen und die Steuerausfälle nicht durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen. „ Das ist ein wichtiger konjunkturpolitischer Impuls in der jetzigen wirtschaftlichen  Situation. Die circa 20 Millionen Pendler können so um rund 3 Mrd. € entlastet werden. Die geplante Rückzahlung zu Beginn des nächsten Jahres ist eine gute Nachricht für die betroffenen Arbeitnehmer“, zeigt sich Wetzel erfreut.  

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