Vorschlag der EU-Kommission für den Marktzugang für Hafendienste ist nicht akzeptabel

Dezember 2004

Zu dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Marktzugang für Hafendienste erklären der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer, und die Berichterstatterin, Dr. Margrit Wetzel:

Der von der Europäischen Kommission am 13. Oktober 2004 – kurz vor Ende ihrer Amtszeit – vorgelegte Entwurf „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Marktzugang für Hafendienste“, das sogenannte „Port Package II“ wird von der SPD-Bundestagsfraktion strikt abgelehnt.

Der Entwurf entspricht in weiten Teilen dem früheren Kommissionsvorschlag, den das EU-Parlament im vergangenen Jahr abgelehnt hatte; er enthält darüber hinaus gravierende Verschärfungen, die die deutschen Seehafenbetriebe in ihrer Existenz bedrohen. Der Vorschlag berücksichtigt nicht unser Interesse an einer leistungsfähigen und wettbewerbsorientierten Anbieterstruktur deutscher Seehäfen.
Daher haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag eingebracht und heute im Verkehrsausschuss mit ihrer Mehrheit beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, sich in den Gremien der EU für eine grundlegende Überarbeitung des Vorschlags einzusetzen. Die Regierung wird mit unserem Antrag insbesondere aufgefordert, die Regelungen des Bestandsschutzes für derzeit bestehende Miet- und Pachtverträge zu sichern, eine Geltungsdauer von mindestens 46 Jahren für Konzessionslaufzeiten aus Eigentumsrechten an Seehäfen vorzusehen und eine obligatorische Entschädigungsregelung für den Fall aufzunehmen, dass der bisherige Anbieter nach Ablauf des Genehmigungszeitraums keine neue Genehmigung erhält.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Selbstabfertigung auf Schiffsbesatzungen beschränkt werden. Das Lotswesen, als eine nicht kommerzielle Dienstleistung, die besonders den Belangen der Sicherheit und des Umweltschutzes dient, soll nach unserer Auffassung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herausgenommen werden.
Mit ihrer nicht nachvollziehbaren Ablehnung des Koalitionsantrages zum Entwurf des Port Package II verkennt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion völlig die Realität der europäischen und insbesondere der deutschen Hafenwirtschaft. Die Union stimmt damit dem Kommissionsvorschlag zu und schadet zugleich den Interessen der deutschen Hafenwirtschaft. Die Union spielt durch ihr Abstimmungsverhalten den kapitalstarken asiatischen Monopolunternehmen in die Hände, die nach einer Liberalisierung nach Art des Kommissionsvorschlages in einen harten Verdrängungswettbewerb mit den europäischen Unternehmen treten werden. Der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze in den deutschen Seehäfen wäre die zwangsläufige Folge.
Mit dieser völlig unverständlichen Position fällt die CDU/CSU- Bundestagsfraktion sogar noch hinter die Haltung der Bundesländer zum Port Package I der letzten Jahren zurück.

 

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