Korrekturen am Personalrecht unumgänglich

September 2004

Margrit Wetzel freut sich über gelungenen Kompromiss für Beamte der ehemaligen Post

Die Sorgen und Ängste, die der Entwurf des Postpersonalrechtsänderungsgesetzes bei den Betroffenen ausgelöst hatte, sind weitgehend ausgeräumt. Beamtinnen und Beamten, die in den privatisierten Nachfolgeunternehmen der Bundespost beschäftigt sind, fürchteten willkürliche Zuweisungen zu Tochterunternehmen, Überstunden ohne Freizeitausgleich und Einkommenseinbußen durch Wegfall von Sonderzahlungen.

Korrekturen am Beschäftigtenstatus dieser Beamten sind unumgänglich, weil die Post sich auf liberalisierten Märkten behaupten muss.

Zur Rettung von 10.000 Arbeitsplätzen bei der Telekom haben die Gewerkschaft Ver.di und die Deutsche Telekom AG einen Beschäftigungspakt geschlossen: Die Arbeitszeit wird auf 34 Stunden verkürzt, ein Teil der Einkommensverluste durch eine Umgestaltung der „Sonderzahlung“ (Weihnachtsgeld) aufgefangen. Per Gesetz werden auch die Sonderzahlungen von Beamten entsprechend umgewandelt. Auch für Beamte der Post und Postbank wurde das Volumen der Sonderzahlungen gesichert. Beamte können zukünftig leichter zu den Tochterunternehmen versetzt werden. Die Zuweisung ist nur im Rahmen bestimmter Zumutbarkeits- und Mitbestimmungsregelungen möglich.

 

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