Korrekturen am Personalrecht unumgänglich |
September 2004 |
Margrit Wetzel freut sich über gelungenen Kompromiss für Beamte der ehemaligen Post |
Die Sorgen und Ängste,
die der Entwurf des Postpersonalrechtsänderungsgesetzes bei
den Betroffenen ausgelöst hatte, sind weitgehend
ausgeräumt. Beamtinnen und Beamten, die in den privatisierten
Nachfolgeunternehmen der Bundespost beschäftigt sind,
fürchteten willkürliche Zuweisungen zu
Tochterunternehmen, Überstunden ohne Freizeitausgleich und
Einkommenseinbußen durch Wegfall von Sonderzahlungen.
Korrekturen am Beschäftigtenstatus dieser Beamten sind unumgänglich, weil die Post sich auf liberalisierten Märkten behaupten muss. Zur Rettung von 10.000 Arbeitsplätzen bei der Telekom haben die Gewerkschaft Ver.di und die Deutsche Telekom AG einen Beschäftigungspakt geschlossen: Die Arbeitszeit wird auf 34 Stunden verkürzt, ein Teil der Einkommensverluste durch eine Umgestaltung der „Sonderzahlung“ (Weihnachtsgeld) aufgefangen. Per Gesetz werden auch die Sonderzahlungen von Beamten entsprechend umgewandelt. Auch für Beamte der Post und Postbank wurde das Volumen der Sonderzahlungen gesichert. Beamte können zukünftig leichter zu den Tochterunternehmen versetzt werden. Die Zuweisung ist nur im Rahmen bestimmter Zumutbarkeits- und Mitbestimmungsregelungen möglich. |