Wetzel beharrt auf Sperrung für Transit-Schwerlastverkehr auf der B73

Erneutes Schreiben an Landrat Roesberg

Oktober 2007
„Ein Herzensanliegen ist es mir, dass die Entlastungswirkung, die mit dem Autobahnbau für die Anlieger und die umgebenden Straßen beabsichtigt war, nun auch erfolgt“, heißt es in einem Schreiben der Horneburger Wahlkreisabgeordneten Margrit Wetzel an Landrat Roesberg vom Wochenende zur Frage der Sperrung der B 73 für den Schwerlastverkehr.

Damit reagiert die Bundestagsabgeordnete auf die Antwort Roesbergs auf ihre Initiative zur Sperrung des reinen Durchgangsschwerlastverkehrs auf der B 73 im Zuge der absehbaren Fertigstellung des Autobahnabschnitts der A 26.

Der Landrat verweist in seiner Antwort darauf, dass das Teilstück der A 26 quasi als Ortsumfahrung für die in diesem Streckenabschnitt liegenden Orte wirken würde. Diese Auffassung hatte Wetzel,  als die ersten Planungen für die A 26 in den 90er Jahren begannen und dort eine Abschnittsbildung eingeplant wurde, ebenfalls vorgebracht, was ihr damals einigen Spott, Belehrungen und Widerstand in der Region eingebracht hatte. Außerdem verweist Roesberg darauf, dass die Hürden für eine Sperrung hoch seien und  eine Kontrolle von den Überwachungsmöglichkeiten abhängt. Daher sei eine Sperrung „praxisfremd“ und „rechtlich nicht haltbar“. Ferner verweist er auf Autobahnen, bei denen es zu Ausnahmen bei der Bemautung gekommen sei.

Wetzel kann den Widerstand des Landkreises nicht nachvollziehen: „Im Autobahnmautgesetz ist abschließend geregelt, welche Ausnahmen es geben sollte. De facto handelte es sich um zwei kleine Abschnitte im Grenzverkehr zwischen Nachbarstaaten, für die es besondere Gründe gab. Dass bereits bemautete Tunnel nach dem Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetz nicht doppelt bemautet werden dürfen, ist eine klare gesetzliche Vorgabe und dass einspurige Fahrbahnen nicht bemautet werden dürfen, ergibt sich aus der EU-Vignettenrichtlinie. Andere Ausnahmen gibt es nicht und wird es nicht geben“, so die Verkehrspolitikerin in ihrem Schreiben an Roesberg. „Wenn der Landrat jetzt behauptet, dass eine Gesetzesänderung  „mit einem Federstrich“ des Autobahnmutgesetzes geändert werden könnte, verkennt er leider die Verhältnisse in Berlin“, erklärt Wetzel, die in der Sache mehrmals im Ministerium nachgefragt hatte. Es gibt in Berlin keinerlei Interesse einen Fleckenteppich entstehen zu lassen. Außerdem verweist die Bundesregierung selbst auf eine Sperrung der B 73  nach § 45 StVO als eine Möglichkeit, um dem Problem gerecht zu werden.

„Ich kann nur an den Landkreis appellieren, dass man hier eine Lösung anstrebt. Eine Gesetzesänderung in Berlin aufgrund der Problematik hier vor Ort wird es kaum geben, auch wenn man dieses bedauern mag. Diese Einschätzung habe ich nun mehrmals wiederholt und auch vorgetragen“, so die Horneburger Bundestagsabgeordnete. Nach Wetzels Einschätzung gelte in diesem Fall wohl die Redensart „Lieber der Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“ und bittet den Landrat in ihrem Schreiben „noch einmal, die Hürden, die vor der Anwendung des § 45 StVO liegen, rechtzeitig in Angriff zu nehmen und nicht zuzuwarten, bis die berechtigten Beschwerden der Anwohner kommen, wenn die A 26 eröffnet wird und der Landkreis zusieht, wie die LKW auf der B 73 bleiben.“

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