Sozialhilfe: Taschengeld für Heimbewohner bleibt unverändert, Zusatzbarbetrag erhält Bestandsschutz

September 2004

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel informiert:

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in den Bundestagsausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung gesetzliche Regelungen zum so genannten Taschengeld für sozialhilfeberechtigte Heimbewohner eingebracht. Damit wird klargestellt: Das früher so genannte Taschengeld, der Barbetrag, bleibt unverändert erhalten. Der Zusatzbarbetrag erhält einen Bestandsschutz.

Sozialhilfeberechtigten in Heimen, die über ein eigenes Einkommen verfügen und schon bislang Anspruch auf einen Zusatzbarbetrag von maximal 44,50 Euro zusätzlich zum Barbetrag von bis zu 88,50 Euro haben, wird auch künftig nichts weggenommen. Diejenigen, die bis zum 31. Dezember 2004 in Einrichtungen wie die stationäre Pflege kommen und die bislang geltenden Voraussetzungen erfüllen, können diesen Anspruch noch erwerben.

Für jene, die ab 1. Januar 2005 sozialhilfeberechtigte Bewohner einer stationären Einrichtung werden, bleibt das so genannte Taschengeld – auch wenn sie mit eigenem Einkommen zu ihren Unterhaltskosten mit beitragen - auf den normalen Barbetrag beschränkt. Mit dieser Übergangslösung, die soziale Härten vermeiden soll, wird die Gleichbehandlung von Sozialhilfeberechtigten in und außerhalb von Heimen, so wie sie von den Kommunen als Kostenträger gefordert worden ist, jetzt zeitlich gestreckt hergestellt. Der abgemilderte Wegfall des Zusatzbarbetrages beruht auf einer Forderung aller Bundesländer, der Kommunalverbände und maßgeblicher Sozialhilferechtsexperten von Bundestag und Bundesrat. Sie war mit großer Mehrheit beschlossen worden, wobei CDU/CSU seinerzeit in den Verhandlungen weitaus schärfere Einschnitte gefordert hatten.

Der Barbetrag, den alle Sozialhilfeberechtigten in Heimen erhalten, bleibt unberührt.

Mit einer weiteren beschlossenen Maßnahme wollen wir sicherstellen, dass die zuständigen Sozialhilfeträger finanzielle Überforderungen sozialhilfeberechtigter Menschen durch Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen verhindern. Wir wollen die Sozialhilfeträger gesetzlich dazu bringen, die Zuzahlungen bis zur Belastungsobergrenze über ein ganzes Jahr zu strecken.

Bei Sozialhilfeberechtigten ist die Zuzahlung für Gesundheitsleistungen auf monatlich ein Prozent bei Chronikern und zwei Prozent bei Nichtchronikern vom Eckregelsatz begrenzt. Aufwendungen für Gesundheitsleistungen, die nicht verschreibungspflichtig und medizinisch begründet sind, werden nach Feststellung des Verbrauchs bei der Bemessung des Sozialhilfeeckregelsatzes berücksichtigt werden.

 

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