Standortfaktor für energieintensive Industrie verbessert

Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien–Gesetz kommt der Industrie weiter entgegen

September 2006

„Mit der Vereinfachung der Härtefallregelung schaffen wir eine verlässlich kalkulierbare Grundlage und begrenzen die wirtschaftliche Belastung auf ein verträgliches Maß“, freut sich die Wahlkreisabgeordnete Margrit Wetzel über die Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am gestrigen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde. 

 

Kernelement der Gesetzesänderung ist die Festlegung des Kostenfaktors EEG innerhalb des Gesamtstrompreises bei 0,05 Cent pro KWh für stromintensiv produzierende Unternehmen und Schienenbahnen. Die so genannte 10%-Deckelung der bisherigen Regelung barg Kalkulationsunsicherheiten und führte zu einer insgesamt höheren Belastung.  „Für Unternehmen, deren Stromkosten einen bedeutenden Produktionsfaktor darstellen und die im internationalen Wettbewerb stehen, können Hundertstel-Cent des  KWh-Preises zur Standortfrage werden“, erklärt die SPD-Politikerin die Bedeutung der Neuerung. Etwa 330 stromintensive Unternehmen und Bahnen werden zusammen um 100 Millionen Euro jährlich entlastet. Eine bessere Akzeptanz stärke das Gesetz und helfe somit auch die umwelt- und energiepolitischen Ziele zu erreichen, ist sich Margrit Wetzel darüber hinaus sicher.  „Dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Strombereich in den letzten Jahren einen deutlichen Zuwachs erfahren hat und bei über 10 % liegt, ist auch dem EEG zu verdanken, das Produzenten dieser Zukunftsbranche einen verlässlichen Weg auf den Markt ebnet. 170.000 Arbeitnehmer sind schon heute in diesem Bereich beschäftigt, in dem auch der Export auf boomenden Weltmärkten viel versprechende  Zukunftsperspektiven eröffnet.“

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