Dr. Margrit Wetzel fordert Übergangsregelung für Schiffsfonds |
Dr. Margrit Wetzel setzt sich für eine sinnvolle Übergangsregelung zur Finanzierung von Schiffsfonds ein. |
November 2005 |
Als eines der ersten Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung soll die so genannte „Verlustverrechnung für Steuerstundungsmodelle“ eingeschränkt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, fragwürdige volkswirtschaftliche Steuersparmodelle abzuschaffen und somit eines der berüchtigten Steuerschlupflöcher, die im Wesentlichen von Steuerpflichtigen mit höheren Einkommen genutzt werden, zu schließen. Zu diesen Steuerschlupflöchern zählen unter anderem die in letzter Zeit häufig diskutieren Medien- und Schiffsfonds. „Dagegen habe ich prinzipiell auch gar keine Einwände“ so die Horneburger Bundestagsabgeordnete. Allerdings liegt eine spezielle Problematik in der beschlossenen Stichtagsregelung, erklärt Margrit Wetzel. Es sei vorgesehen, dass Steuerpflichtige nur bis zum Tag des Kabinettsbeschlusses am 23. November Vertrauensschutz genießen und somit noch von der alten Regelung profitieren. So könne es sein, dass ein Reeder vor vielen Monaten ein Schiff bestellt habe und dieses über einen Schiffsfonds finanziert. Er könne aber nun aufgrund der neuen Regelung kaum mehr Anlegerkapital einwerben, wenn dies auf einen Zeitpunkt nach dem Stichtag falle. Dies kann im Endeffekt zu einer Rückabwicklung des Geschäfts führen und somit in der Konsequenz einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen, da bereits geplante Investitionen nicht getätigt würden. „Diese Befürchtung sind von Steuerexperten mit Tätigkeitsschwerpunkt maritimer Themen aus dem Wahlkreis an mich herangetragen worden“, berichtet Margrit Wetzel. „Daraufhin bin ich gleich aktiv geworden und habe den jetzigen Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, seinen designierten Nachfolger, Peer Steinbrück, sowie die Finanzexperten in der SPD-Fraktion um Sensibilität gebeten“. „Um es nochmals zu verdeutlichen: Es geht mir nicht darum, die Schließung dieser Schlupflöcher zu verhindern, ich plädiere vielmehr für eine Übergangsregelung, die es erlaubt, in der Vergangenheit getroffenen Investitionsentscheidungen für Schiffsneubauten abzusichern. Dies ist im Interesse der Reeder aber auch der Arbeiter, die diese Schiffe bauen“, so die Bundestagsabgeordnete. |