Bundestag verabschiedet die Unternehmessteuerreform

Dr. Margrit Wetzel : Investition in den Standort Deutschland 

Mai 2007

„Deutschland als Unternehmensstandort attraktiver machen, die Voraussetzungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen verbessern, die Steuereinnahmen langfristig erhöhen und mehr Steuergerechtigkeit herstellen – was wie eine Eier legende Wollmilchsau anmutet ist realistisches Ziel der am heutigen Freitag verabschiedeten Unternehmenssteuerreform“, beurteilt die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit Wetzel das Ergebnis harter Verhandlungen mit dem Koalitionspartner zufrieden.

Die nominalen Steuersätze für Unternehmen werden gesenkt, so dass die Werte sich im europäischen Vergleich im Mittelfeld bewegen. Damit wird Deutschland im internationalen Standortwettbewerb auch bei den Unternehmenssteuern konkurrenzfähiger.

Dies wird sich unweigerlich zunächst in Mindereinnahmen des Staates in der Größenordnung von 5 Mrd. Euro bemerkbar machen. Dadurch, dass gleichzeitig die Bemessungsgrundlage verbreitert wird, sind zukünftig dann aber deutlich mehr Steuereinnahmen zu erwarten.

„Einer der Grundsätze der Reform lautet: Gewinne, die Unternehmen in Deutschland erzielen, sollen in Zukunft auch wieder hier versteuert werden. Dies ist aktuell bedauerlicherweise nicht immer der Fall“, erläutert Bundestagsabgeordnete Margrit Wetzel. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass Unternehmensgewinne von jährlich rund 100 Mrd. Euro der Steuerkasse vorenthalten werden, da sie am Fiskus vorbei ins Ausland verschoben werden.

„Diesem bisher legalen Treiben wollen wir durch die Reform zukünftig einen Riegel vorschieben. Milliardenschwere Steuerschlupflöcher können durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage geschlossen werden“, betont Wetzel. „Als langjährige Kreistagspolitikerin freut es mich besonders, dass die Gewerbesteuer erhalten bleibt und darüber hinaus konjunkturunabhängiger und verlässlicher gestaltet wird. Dies ist ein bedeutender Gewinn für die Kommunen, denen diese Steuer in erster Linie zusteht. Mit der Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen und der Stabilisierung der Einnahmesituation erhalten sie mehr Planungssicherheit“, so Wetzel.

Ein wichtiges Verhandlungsergebnis mit dem Koalitionspartner ist in diesem Zusammenhang auch die Einigung über zentrale Punkte einer Erbschaftsteuerreform. „Die Verknüpfung der Verabschiedung der Unternehmensteuerreform mit einer Neuregelung der Erbschaftssteuer entspricht einem zentralen sozialdemokratischen Anliegen und ist ein großer Erfolg, da Äußerungen vom Koalitionspartner in letzter Zeit darauf schließen ließen, dass man diese ersatzlos streichen wollte. Damit ist gesichert, ohne den Verhandlungen vorzugreifen, dass hohe Erbschaften auch weiterhin besteuert werden. Das künftige Auf-kommen der Erbschaftssteuer soll dabei nicht geringer ausfallen als heute“, zeigt sich Wetzel mit der Abmachung zufrieden.

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