„Das
Kabinett gibt einen Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren,
das hoffentlich dafür sorgen wird, dass es ab 2009 keine
unerwünschte Telefonwerbung mehr geben wird“,
begrüßt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel
den notwendigen Verbraucherschutz. Mehr und mehr werden Verbraucher
durch unlautere Werbeanrufe belästigt, sie werden meist ohne
ihre Einwilligung von Unternehmen angerufen, die oft auch ihre
Identität verschleiern.
Das soll geändert werden:
- Werbeanrufe sollen nur zulässig sein, wenn der Angerufene
vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er damit
einverstanden ist.
- Der Anrufer darf zukünftig seine Rufnummer nicht mehr
unterdrücken.
- Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, am Telefon
abgeschlossene Verträge zu widerrufen: Vor allem müssen
sie grundsätzlich schriftlich über ihr Widerrufsrecht
informiert werden, sonst haben Verträge keinerlei
Gültigkeit. Selbst wenn bereits Leistungen erbracht wurden,
muss der Verbraucher dann - solange er nicht bezahlt hat für
die unerbetene Leistung – den Vertrag nicht erfüllen,
wenn er nicht schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert
wurde. Mit der Widerrufsbelehrung beginnt eine meist zwei Wochen
lange (manchmal auch monatliche) Widerrufsfrist, die er dann immer
noch nutzen kann.
Also, Verbraucher aufgepasst: Die Identität des Anrufers muss
bekannt sein und die Widerrufsbelehrung muss schriftlich
eingegangen sein! Vorher nie zahlen für unerbetene Leistungen
– das schützt, übrigens zukünftig dann auch
vor der Lieferung von Zeitschriften und Illustrierten, die man
nicht haben möchte.
Margrit Wetzel geht davon aus, dass der Gesetzentwurf eine breite
Mehrheit im Bundestag finden wird, denn „Verbraucherschutz
liegt uns am Herzen!“ – so die
Wahlkreisabgeordnete.
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