Ab 2009 keine unerwünschte Telefonwerbung mehr!

Juli 2008

„Das Kabinett gibt einen Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren, das hoffentlich dafür sorgen wird, dass es ab 2009 keine unerwünschte Telefonwerbung mehr geben wird“, begrüßt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel den notwendigen Verbraucherschutz. Mehr und mehr werden Verbraucher durch unlautere Werbeanrufe belästigt, sie werden meist ohne ihre Einwilligung von Unternehmen angerufen, die oft auch ihre Identität verschleiern.
Das soll geändert werden:
- Werbeanrufe sollen nur zulässig sein, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er damit einverstanden ist.
- Der Anrufer darf zukünftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken.
- Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, am Telefon abgeschlossene Verträge zu widerrufen: Vor allem müssen sie grundsätzlich schriftlich über ihr Widerrufsrecht informiert werden, sonst haben Verträge keinerlei Gültigkeit. Selbst wenn bereits Leistungen erbracht wurden, muss der Verbraucher dann - solange er nicht bezahlt hat für die unerbetene Leistung – den Vertrag nicht erfüllen, wenn er nicht schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Mit der Widerrufsbelehrung beginnt eine meist zwei Wochen lange (manchmal auch monatliche) Widerrufsfrist, die er dann immer noch nutzen kann.
Also, Verbraucher aufgepasst: Die Identität des Anrufers muss bekannt sein und die Widerrufsbelehrung muss schriftlich eingegangen sein! Vorher nie zahlen für unerbetene Leistungen – das schützt, übrigens zukünftig dann auch vor der Lieferung von Zeitschriften und Illustrierten, die man nicht haben möchte.
Margrit Wetzel geht davon aus, dass der Gesetzentwurf eine breite Mehrheit im Bundestag finden wird, denn „Verbraucherschutz liegt uns am Herzen!“ – so die Wahlkreisabgeordnete.

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