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Vereine können Spendenbescheinigungen selbst ausstellen

Januar 2000

Ab dem 1. Januar 2000 können alle gemeinnützigen Vereine Spenden direkt einnehmen und entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für die Gemeinden und Vereine, erklärt die SPD-Bundes-tagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel. Die Bundesregierung hat im Einvernehmen mit dem Bundesrat das sogenannten "Durchlaufspendenverfahren" abgeschafft. Bislang musste in vielen Fällen eine Spende erst von der Gemeinde formal eingenommen werden, in der der Verein seinen Sitz hat. Die Gemeinde leitete dann die Spenden an den Verein weiter und stellte die Bescheinigung aus. Dieses bürokratische Verfahren ist abgeschafft. Damit sind die Gemeinden entlastet und die Vereine gestärkt.

Für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen sind verbindliche Muster zu nutzen, die bei den Gemeinden erhältlich sind. Die Vereine sollten sich schnell solche Muster bei ihrer Gemeindeverwaltung besorgen.

Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Mitgliedsbeiträge für Vereine ist neu geregelt worden. So können Kulturvereinigungen, bei denen die Mitglieder keine besondere Gegenleistung für ihren Mitgliedsbeitrag erhalten, also in erster Linie Fördervereine, Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Dies gilt allerdings nicht für Sportvereine, weil mit dem Beitrag auch die kostenlose Nutzung des Vereinsangebotes abgegolten wird.

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