Bislang keine dauerhafte Verlagerung von Lkw-Verkehr erkennbar |
Mai 2005 |
„ Es ist nicht
auszuschließen, dass nach der Einführung der Lkw-Maut auf
Bundesautobahnen verschiedene Ausweichstrecken vom
Güterlastverkehr ausprobiert werden, um die Maut zu
umgehen“ erläutert Dr. Margrit Wetzel laufende
Untersuchungen die vom Bundesverkehrsministerium, der Bundesanstalt
für Straßenwesen sowie vier Bundesländern gemeinsam
betreut werden. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen
allerdings noch keine Erkenntnisse über dauerhafte
Verkehrsverlagerungen vor“ so die stellvertretende
Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag weiter.
Vor Herbst wird mit aussagekräftigen Ergebnissen nicht zu
rechnen sein, da sowohl die Unstetigkeit in der
Einführungsphase als auch die saisonal bedingten Unterschiede
des Verkehrsaufkommens zu berücksichtigen sind.
Als mögliche Maßnahmen, Verlagerungseffekten ggf. entgegenzuwirken, nennt Margrit Wetzel Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkw-Verkehr, Nachtfahrverbote und die Umleitung des Schwerlastverkehrs auf geeignete Ausweichstrecken. „Dies ist bereits im Rahmen der geltenden Straßenverkehrsordnung möglich, wenn die Wohnbevölkerung etwa durch mehr Lärm oder Abgase gestört wird und läge in der Hand der nach Landesrecht zuständigen Verkehrsbehörden“, so die Verkehrspolitikerin. Sollte sich aus Gründen der Sicherheit die Ausweitung der Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen als gerechtfertigt erweisen, hat der Bund die Möglichkeit, dies per Rechtsverordnung zu regeln. Voraussetzung dafür wären eine Anhörung der EU-Kommission und die Zustimmung des Bundesrates. |