Bislang keine dauerhafte Verlagerung von Lkw-Verkehr erkennbar

Mai 2005
„ Es ist nicht auszuschließen, dass nach der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen verschiedene Ausweichstrecken vom Güterlastverkehr ausprobiert werden, um die Maut zu umgehen“ erläutert Dr. Margrit Wetzel laufende Untersuchungen die vom Bundesverkehrsministerium, der Bundesanstalt für Straßenwesen sowie vier Bundesländern gemeinsam betreut werden. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen allerdings noch keine Erkenntnisse über dauerhafte Verkehrsverlagerungen vor“ so die stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag weiter. Vor Herbst wird mit aussagekräftigen Ergebnissen nicht zu rechnen sein, da sowohl die Unstetigkeit in der Einführungsphase als auch die saisonal bedingten Unterschiede des Verkehrsaufkommens zu berücksichtigen sind.

Als mögliche Maßnahmen, Verlagerungseffekten ggf. entgegenzuwirken, nennt Margrit Wetzel Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkw-Verkehr, Nachtfahrverbote und die Umleitung des Schwerlastverkehrs auf geeignete Ausweichstrecken. „Dies ist bereits im Rahmen der geltenden Straßenverkehrsordnung möglich, wenn die Wohnbevölkerung etwa durch mehr Lärm oder Abgase gestört wird und läge in der Hand der nach Landesrecht zuständigen Verkehrsbehörden“, so die Verkehrspolitikerin. Sollte sich aus Gründen der Sicherheit die Ausweitung der Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen als gerechtfertigt erweisen, hat der Bund die Möglichkeit, dies per Rechtsverordnung zu regeln. Voraussetzung dafür wären eine Anhörung der EU-Kommission und die Zustimmung des Bundesrates.

 

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