Das Waffengesetz ist eindeutig! |
April 2005 |
Margrit Wetzel informiert über den aktuellen Stand des Waffengesetzes und der Verwaltungsvorschrift |
„Beim letzten
Bezirksschützentag gab es Unruhe und Irritationen über
das neue Waffenrecht. Es war einiges zu klären“
erläutert die Sozialdemokratin Dr. Margrit Wetzel den
aktuellen Sachstand des Waffengesetzes und der dazugehörigen
Verwaltungsvorschrift. In den Reihen der Schützen waren
Verwirrungen bezüglich des rechtlichen Status der Armbrust und
den Anforderungen zum Erwerb einer Waffe aufgetreten.
„Der Umgang mit Waffen erfordert ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortung. Das, was die Schützen brauchen, sind klare Gesetze und Vorschriften, die ihnen Rechtssicherheit geben. Mit dem Waffenrecht von 2004 haben wir dies geleistet. Wir achten die Bedürfnisse der Schützen, ohne die Sicherheit der Gesellschaft aus den Augen zu verlieren“ kommentiert Margrit Wetzel ihre Anfrage beim Bundesministerium des Inneren. Laut Waffenrecht fallen Armbrüste nicht unter die
Regelungen für Schusswaffen und sind auch weiterhin mit
Erreichen der Volljährigkeit frei erwerbbar. Dr. Margrit Wetzel ist sich sicher, „dass die örtlichen Schützenvereine durch ihre gute Ausbildung und Organisation die Antragssteller auf die verantwortungsvolle Rolle als Waffenbesitzer mehr als gut vorbereiten.“ |