Das Waffengesetz ist eindeutig!

April 2005

Margrit Wetzel informiert über den aktuellen Stand des Waffengesetzes und der Verwaltungsvorschrift

„Beim letzten Bezirksschützentag gab es Unruhe und Irritationen über das neue Waffenrecht. Es war einiges zu klären“ erläutert die Sozialdemokratin Dr. Margrit Wetzel den aktuellen Sachstand des Waffengesetzes und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. In den Reihen der Schützen waren Verwirrungen bezüglich des rechtlichen Status der Armbrust und den Anforderungen zum Erwerb einer Waffe aufgetreten.

„Der Umgang mit Waffen erfordert ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortung. Das, was die Schützen brauchen, sind klare Gesetze und Vorschriften, die ihnen Rechtssicherheit geben. Mit dem Waffenrecht von 2004 haben wir dies geleistet. Wir achten die Bedürfnisse der Schützen, ohne die Sicherheit der Gesellschaft aus den Augen zu verlieren“ kommentiert Margrit Wetzel ihre Anfrage beim Bundesministerium des Inneren.

Laut Waffenrecht fallen Armbrüste nicht unter die Regelungen für Schusswaffen und sind auch weiterhin mit Erreichen der Volljährigkeit frei erwerbbar.
Die Anforderungen zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte wurden verschärft, um nur gut ausgebildeten und charakterlich gefestigten Schützen den Waffenbesitz zu ermöglichen. Dazu die Sozialdemokratin: „Es kann keine Rede davon sein, dass - wie einige Schützen irrtümlich annahmen - der Waffenerwerb für nichtorganisierte leichter sei als für organisierte Schützen. Für den Erwerb einer Waffe sind ein berechtigtes Bedürfnis und die gute fachliche und charakterliche Eignung der Antragssteller entscheidend.“

Dr. Margrit Wetzel ist sich sicher, „dass die örtlichen Schützenvereine durch ihre gute Ausbildung und Organisation die Antragssteller auf die verantwortungsvolle Rolle als Waffenbesitzer mehr als gut vorbereiten.“

 

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